Inhalte mit dem Schlagwort „rechtswidrige Verbreitung“

18. März 2014

Haftung eines Onlinebuchhändlers für urheberrechtswidrige Inhalte in Kalender

Urteil des LG Hamburg vom 11.10.2013, Az.: 310 O 111/13

Ein Onlinebuchhändler, der einen von einem Dritten herausgegebenen Kalender mit urheberrechtswidrigen Inhalten vertreibt, ist für die rechtswidrige Verbreitung der Fotografien in dem Kalender als Täter verantwortlich, da er den objektiven Tatbestand der Verbreitung als Betreiber der Internetseite selbst verwirklicht. Vorsatz oder Kenntnis, eine Urheberrechtsverletzung oder eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu begehen, sind dafür nicht erforderlich. Die Voraussetzungen eines deliktischen Schadensersatzanspruches liegen dagegen nicht vor.

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