Inhalte mit dem Schlagwort „redaktioneller Teil“

29. Oktober 2014

Werbeanzeigen müssen deutlich gekennzeichnet werden

Urteil des LG Düsseldorf vom 02.04.2014, Az.: 12 O 78/13

Wird in einer Zeitschrift eine Werbeanzeige abgedruckt, so muss diese auch hinreichend als solche gekennzeichnet und der werbliche Charakter deutlich und auch für den flüchtigen Verkehr unübersehbar klargestellt werden. Nicht ausreichend ist dabei, über eine dünne Trennlinie das Wort ‚Anzeige‘ in derart kleiner Schrift abzudrucken, dass dieses bei der Betrachtung nicht sofort wahrgenommen wird. Bei einer doppelseitigen Werbeanzeige liegt kein ausreichend deutlicher Hinweis auf Werbung vor, wenn das Wort ‚Anzeige‘ auf der rechten und damit erst auf der zweiten Seite des Artikels neben der Seitenzahl platziert wird.

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07. Dezember 2011

Zur Unterscheidung von Werbung und redaktionellem Text

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.11.2011, Az.: 12 O 329/11 Es gilt das strikte Trennungsgebot zwischen Werbung und redaktionellen Text. In einem redaktionell gestalteten Beitrag, der zum Zwecke des Wettbewerbs veröffentlicht wird, muss der Beitrag deutlich und auch für den flüchtigen Verkehr unübersehbar mit dem Zusatz „Anzeige“ bzw. „Werbung“ gekennzeichnet werden. 
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