Inhalte mit dem Schlagwort „Registry“

13. November 2018

Domaininhaber haftet für Urheberrechtsverletzung auf Online-Filesharing-Plattform

Sharing in Lettern auf einer Laptop-Tastatur
Urteil des OLG Köln vom 31.08.2018, Az.: 6 U 4/18

Führen Domains zu einem urheberrechtsverletzenden Inhalt auf einer Online-Filesharing-Plattform (hier: „The Pirate Bay“), besteht gegen den Inhaber dieser Domains (sog. „Registrant“) ein Unterlassungsanspruch auf die Konnektierung der Domains. Der Anspruch ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Registrant nicht der Betreiber der Plattform ist. Die Haftung des Registranten ergibt er sich viel eher daraus, dass dieser die entsprechenden Domains registriert und verwaltet.

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20. April 2015 Kommentar

OLG Hamburg – Einstweiliger Rechtsschutz nur bei vorheriger WHOIS-Abfrage

Eine Person hält ein Schild in der Hand mit der Aufschrift "EILT!"
Kommentar zur Verfügung des OLG Hamburg vom 10.11.2014, Az.. 5 U 159/13

Um Unterlassungsansprüche aufgrund wettbewerbsrechtlicher Rechtsverstöße auf Internetseiten (wie z.B. eine falsche Widerrufsbelehrung oder eine unrichtige Datenschutzerklärung) schneller als im üblichen Klageverfahren geltend zu machen, kann ein Antrag auf sog. einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden. Dafür ist jedoch eine „besondere“ Dringlichkeit erforderlich - der Antragssteller darf also mit der Stellung des Antrages nicht lange zuwarten.

Je nach Einzelfall und Gericht variiert diese Dringlichkeit in der Anzahl der Wochen, in denen ein solcher Antrag gestellt werden darf. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in einem aktuellen Fall zu entscheiden, ob diese Dringlichkeit auch dann noch gegeben ist, wenn der Antragsteller nach eigener Aussage längere Zeit benötigt, um den Verantwortlichen für Inhalte einer Webseite zu ermitteln.

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