Inhalte mit dem Schlagwort „Reisepreis“

09. Januar 2018

40 % Anzahlung für Pauschalreise kann zulässig sein

Flugzeug fliegt in den Sonnenuntergang
Pressemitteilung Nr. 123/2017 zum Urteil des BGH vom 25.07.2017, Az.: X ZR 71/16

Eine Klausel, nach der Reiseveranstalter bis zu 40 % des gesamten Reisebetrages als Anzahlung zu verlangen können, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Die geforderte Anzahlung ist als eine Aufwendungen des Reiseveranstalters einzustufen, die dieser benötigt, um die seinerseits bestehende Vorleistungspflicht für Flüge zu finanzieren. Dabei ist es nicht erforderlich, zu differenzieren, ob und wie viel der Reiseveranstalter hierfür vorleisten muss, da kein sachlicher Zusammenhang zwischen den gebuchten Reiseleistungen des Verbrauchers und der Art und Weise der Finanzierung des Reiseveranstalters gegeben ist. Folglich kann ein identischer Prozentsatz für die Berechnung herangezogen werden. Noch nicht geklärt ist hingegen, ob bei den Vorleistungen des Reiseveranstalters hinsichtlich der Hotelbetreiber unterschieden werden muss.

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12. August 2014

Klausel über Mehrkosten von bis zu 100% bei Namensänderung in Reisevertrags-AGB benachteiligt Kunden unangemessen

Urteil des LG München I vom 26.09.2013, Az.: 12 O 5413/13

Die Klausel "Achtung: Bei Namensänderungen können Mehrkosten von bis zu 100% des Reisepreises oder mehr anfallen" in bei Reiseverträgen verwendeten AGB ist unzulässig, da diese die Verbraucher unangemessen benachteiligt, vom Grundgedanken des §651 b Abs. 2 BGB abgewichen wird und wesentliche Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers gefährdet werden.

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17. Juni 2014

Reisen auf eigene Gefahr?

Urteil des OLG Brandenburg vom 29.04.2014, Az.: 6 U 10/13

AGB-Klauseln eines Anbieters für Wohnmobilreisen und geführte Touren in Marokko, welche vorsehen, dass die Reise auf eigene Gefahr des Reisenden durchgeführt wird und dieser an allen Unternehmungen während der Reise auf eigene Verantwortung teilnimmt, sind unzulässig. Auch der Zusatz, dass der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es muss vielmehr deutlich klargestellt werden, dass diese Beschränkung lediglich für Sachschäden erfolgt, eine Haftung für Körperschäden jedoch nicht generell ausgeschlossen ist.

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19. Februar 2013

„Name des Passagiers: noch unbekannt“ begründet Anspruch auf Erstattung des Flugpreises

Urteil des BGH vom 16.10.2012, Az.: X ZR 37/12 a) Der Inhalt eines unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel über ein automatisiertes Buchungs- oder Bestellsystem an ein Unternehmen gerichteten Angebots und einer korrespondierenden Willenserklärung des Unternehmens ist nicht danach zu bestimmen, wie das automatisierte System das Angebot voraussichtlich deuten und verarbeiten wird. Maßgeblich ist vielmehr, wie der menschliche Adressat die jeweilige Erklärung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf.
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22. Mai 2009

Kreuzfahrt ohne versprochenes Highlight – 25 %

Pressemitteilung des AG München vom 20.04.2009, Az.: 262 C 1337/09

Bei einer achttägigen Ostseekreuzfahrt blieb der Reiseunternehmer den Urlaubern den 17-stündigen Aufenthalt in Stockholm schuldig. Die Reiseleistung war daher im erheblichen Umfang mangelhaft. Berücksichtigung fand insbesondere die kurze Reisedauer und dass Stockholm eines der vier Reisehighlights war. Der Reisepreis war daher um 25 % zu mindern.
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