Inhalte mit dem Schlagwort „Reiserücktrittsversicherung“

11. Juli 2014

„Opt-out“ bei einer Online-Flugbuchung ist unzulässig

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 22.01.2014, Az.: 2-06 O 379/13

Im Rahmen einer Online-Buchung von Flügen liegt ein Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften vor, wenn sich der Kunde beim Buchungsvorgang aktiv gegen den Abschluss einer Reiseversicherung entscheiden muss und diesen Buchungsschritt nicht ohne das Treffen einer Auswahl verlassen kann. Ein solcher unzulässiger "Opt-out" liegt nicht nur dann vor, wenn ein voreingestelltes Auswahlhäkchen entfernt werden muss, sondern auch, wenn der Kunde sich aktiv gegen eine zusätzliche Leistung entscheiden muss, indem er ein anderes Häkchen setzt.

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10. Juni 2014

Reiserücktritt bei Erkrankung nach dem Online-Check-In

Pressemitteilung Nr. 23/14 des AG München vom 30.10.2013, Az.: 171 C 18960/13

Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet nicht schon beim Online Check-In, da die Reise zu diesem Zeitpunkt noch nicht tatsächlich angetreten wurde. So kann ein Versicherungsnehmer bei Erkrankung die Reiserücktrittsversicherung auch nach bereits erfolgtem Online Check-In in Anspruch nehmen.

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10. Dezember 2013

Reiserücktrittsversicherung bei Zahlung mit einer Kreditkarte

Pressemitteilung Nr. 52/13 des AG München vom 09.12.2013, Az.: 242 C 14853/13 Gewährt ein Kreditkartenunternehmen seinen Kunden bei Buchung einer Reise mit der Kreditkarte eine kostenfreie Reiserücktrittsversicherung und ist in den Versicherungsbedingungen dieser Versicherungsschutz an die Zahlung mit der Kreditkarte gebunden, so kann die Reiserücktrittsversicherung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn auch der komplette Betrag mit der Kreditkarte bezahlt wird. Wird eine Teil- oder Anzahlung z.B. per Überweisung getätigt, entfällt ein solcher Versicherungsschutz.
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22. Mai 2009

Reiserücktritt wegen anstehender Diagnose?

Pressemitteilung des AG München vom 16.02.2009, Az.: 154 C 35611/07 Für bereits bekannte Erkrankungen kommt eine Reiserücktrittsversicherung nicht auf. Diese ist nicht unerwartet. Die Reiserücktrittsversicherung deckt lediglich das Risiko einer unerwarteten schweren Erkrankung ab, die einen Reiseantritt unzumutbar macht. Stationäre Aufenthalte wegen durchzuführender Diagnosen sind nicht versichert.
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