Kammergericht ändert Künast-Urteil teilweise ab
Das Kammergericht Berlin hat im Verfahren einer Politikerin gegen eine Social-Media-Plattform auf Herausgabe von Nutzerdaten die Entscheidung des LG Berlin teilweise abgeändert. Vor dem Hintergrund höchstrichterlicher Rechtsprechung wurden sechs weitere Kommentare, aufgrund ihres massiv diffamierenden Gehalts, als strafbare Beleidigung iSv § 185 StGB eingestuft. Dies eröffnet die Möglichkeit, nun auch gegen die Verfasser dieser Kommentare vorzugehen.