Inhalte mit dem Schlagwort „Reparatur“

11. Mai 2012 Top-Urteil

Rücktrittsvoraussetzungen eines Käufers beim Verbrauchsgüterkauf

Weißer Einkaufswagen auf einem blauen Oval.
Urteil des LG Stuttgart vom 08.02.2012, Az: 13 S 160/11

Die Vorschrift des § 323 BGB ist im Hinblick auf die Verbrauchsgüterrichtlinie der Europäischen Union (EU RL 1999/44) richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass für den Rücktritt alleine der Ablauf, nicht aber das Setzen einer angemessenen Frist erforderlich ist. Einer Fristsetzung bedurfte es daher entgegen dem Wortlaut des § 323 BGB nicht. Vielmehr genügt es, wenn eine angemessene Frist für die gegebene Gelegenheit der Nacherfüllung verstrichen ist, ohne dass der Käufer jene gesetzt hatte.

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06. Juni 2017

Europarechtliche Anforderungen an den Zugang zu Kfz-Teiledaten

Ersatzteile für Auto
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 23.02.2017, Az.: 6 U 37/16

Aufgrund des Art. 6 VO Nr. 715/2007 müssen Kraftfahrzeughersteller unabhängigen Marktteilnehmern über das Internet uneingeschränkten und standardisierten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen gewähren. Die Norm ist Marktverhaltensregel i.S.d. Art. 3a UWG. Entgegen der Ansicht des Klägers bedarf es dafür keiner Teilnahme an einer zentralen Datenschnittstelle. Solange die Beklagte die entsprechenden Informationen auf ihrer eigenen Website veröffentlicht, kommt sie den Anforderungen der Verordnung nach.

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19. Juli 2012

Das „Montagsauto“

Urteil des OLG Oldenburg vom 04.04.2012, Az.: 3 U 100/11

Ein Verkäufer muss sich etwaige Reparaturversuche im Rahmen des Gewährleistungsrechts nicht als vergebliche Versuche der Nacherfüllung zurechnen lassen, wenn sie in einer anderen Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Der Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund eines "Montagsautos" ist hingegen auch ohne Einräumung von Nachbesserungsversuchen grundsätzlich möglich. Handelt es sich jedoch lediglich um Bagatellmängel (hier: Mängelbeseitigungskosten 3 % des Gesamtkaufpreises), ist ein Fahrzeug nicht als "Montagsauto" einzuordnen.
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23. Mai 2012

Zufriedenheitsnachfrage beim Kunden von Kfz-Werkstatt stellt Wettbewerbsverstoß dar

Urteil des OLG Köln vom 30.03.2012, Az.: 6 U 191/11 Beauftragt ein Austauschdienst für Kfz-Verglasungen ein Marktforschungsinstitut damit, die Kunden nach Zufriedenheit mit der Leistung zu befragen, ist hierfür eine Einwilligung erforderlich, da solche Anrufe der Absatzsteigerung dienen und somit als geschäftliche Tätigkeit zu qualifizieren sind. Gab der Kunde seine Rufnummer preis, um während der Reparatur „für alle Fälle“ erreichbar zu sein, stellt dies gerade keine Einwilligung in den späteren Anruf dar.
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30. August 2010

Rücktritt nur bei erfolgloser Nachbesserung

Pressemitteilung Nr. 34/2010 des AG München zum Urteil vom 24.02.2010, Az.: 233 C 30299/09

Der Rücktritt von einem Kaufvertrag im Falle eines Mangels an einem Produkt ist nur dann möglich, wenn dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde und der Verkäufer zweimal die Möglichkeit zur Reparatur hatte. Ein Rücktritt ist ferner dann möglich, wenn die Reparatur fehlgeschlagen oder vom Verkäufer verweigert wurde. Wird dem Verkäufer dagegen keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben, ist ein Rücktritt unzulässig.
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