Inhalte mit dem Schlagwort „Rezensionen“

30. Juni 2022

Amazon: vergütete Rezensionen sind unlautere getarnte Werbung

Schild mit Kundenbewertung mit fünf Sternen
Urteil des OLG Frankfurt vom 09.06.2022 Az.: 6 U 232/21

Stellt ein Online-Händler Rezensionen unter seinen angebotenen Artikeln als Gesamtbewertungsergebnis dar, so dürfen auch einzelne dieser Rezensionen nicht gegen Entgelt erbracht worden sein, insofern dies nicht ausdrücklich gekennzeichnet und für den Verbraucher erkennbar ist, so das OLG Frankfurt. Im vorliegenden Fall wurden im Rahmen des sogenannten „Early Reviewer Programs“ Kunden mit 1-3€ Amazon-Gutscheinen vergütet, wenn sie nach einem verifizierten Kauf eine Bewertung abgaben. Dabei war egal, ob die Bewertung mit 1- oder mit 5 Sternen abgegeben worden waren. Innerhalb der Bewertungen war nicht sichtbar, wie viele Bewertungen auf diese Weise „erkauft“ wurden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Bewertungen Käufer zu einer Entscheidung veranlassten, die sonst vielleicht nicht getroffen worden wäre und dies auch der verfolgte Zweck von Amazon ist, um seinen eigenen Absatz zu mehren. Auch der Einwand Amazons, Internetnutzern sei klar, dass das Gesamtbewertungsergebnis getürkt ist, überzeugte das Gericht nicht. Bei dem Käufer vorhandene Skepsis stelle keinen Freibrief dafür dar, beeinflusste Rezensionen zu verwenden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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24. Februar 2014

Geklaute Buchrezensionen für Onlineshop – nicht mit der FAZ

Teilurteil des LG München I vom 24.07.2013, Az.: 21 O 7543/12

Onlinebuchhändler dürfen zu Werbezwecken nicht einfach Buchrezensionen der FAZ wortwörtlich übernehmen. Da auch auszugsweise übernommene Texte eine schutzwürdige Schöpfungshöhe erreichen, und die bloße Übernahme - mangels eigenen Werks - dem Zitatzweck nicht gerecht wird, stellt das Kopieren eine Urheberrechtsverletzung dar. Auch ein Gewohnheitsrecht oder gar Branchenüblichkeit möchte das Gericht nicht erkennen.

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05. April 2012

Libri entfernt Presserezensionen der FAZ und SZ

Der Online-Buchhändler Libri will in Zukunft auf eine Verwendung von Zitaten aus Buchrezensionen der FAZ und SZ verzichten. Ausschlaggebend war hierfür eine Entscheidung des OLG Frankfurts, in dem dem Online-Magazin Perlentaucher vorgeworfen wird, das Urheberrecht zu verletzen, indem es Rezensionen aus den vorbenannten Verlagshäusern zusammen fasste und an Online-Buchhändler verkaufte.
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