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17. März 2009

Rundfunkgebührenpflicht trotz verpackter Rundfunkempfänger?

Urteil des HamOVG vom 18.12.2008, Az.: 4 Bf 337/07 Rundfunkempfangsgeräte, die in einem Handelsunternehmen verpackt zum Verkauf angeboten werden, werden nicht im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV zum Empfang bereitgehalten. Der Händler ist in Bezug auf diese Geräte nicht Rundfunkteilnehmer und demnach nicht verpflichtet, für diese Geräte Rundfunkgebühren zu entrichten.
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