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01. März 2016

Befangenheit eines Richters wegen Facebook-Auftritt

blaue Facebook-Taste auf einer Tastatur
Urteil des BGH vom 12.01.2016, Az.: 3 StR 482/15

Der Vorsitzende Richter einer Strafkammer kann wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt werden, wenn dieser auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil ein Foto von sich in einem T-Shirt mit der Aufschrift „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ postet und den Eintrag als „Das ist mein 'Wenn du raus kommst, bin ich in Rente'-Blick“ kommentiert.

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