UDRP-Verfahren: Beschwerde unbegründet und rechtsmissbräuchlich

Als Beschwerdeführerin eines UDRP-Verfahrens behauptete eine gemeinnützige Agentur, die Inhaberin der Marke „AFS“ ist, dass sie durch die neu registrierte Domain des Verfahrensgegners „af-ss.org“ in ihren Rechten verletzt sei. Der Gegner sei insbesondere nicht unter dem benannten Zeichen bekannt. Die daher von der Beschwerdeführerin einzuholende Lizenz habe er ebenfalls nicht. Zum Zeitpunkt der Streitigkeit wurde die umstrittene Domain vom Gegner für eine Baustellen-Webseite genutzt. Zu dem UDRP-Verfahren äußerte er sich indes nicht.