Inhalte mit dem Schlagwort „Roaming“

10. Dezember 2018

Zusatzangebot „StreamOn“ der Telekom für Streamingdienste rechtswidrig

Mann hält Smartphone mit Icons
Beschluss des VG Köln vom 20.11.2018, Az.: 1 L 253/18

Das zu verschiedenen Mobilfunktarifen der Telekom kostenlos zubuchbare Angebot „StreamOn“ verstößt gegen den Grundsatz der Netzneutralität und europäische Roaming-Regelungen. Das Zusatzangebot ermöglicht dem Kunden, Datenmengen im Inland in gedrosselter Geschwindigkeit für Audio- und Videostreaming zu nutzen, ohne dass diese Daten auf das nach dem Tarif zur Verfügung stehende Datenvolumen angerechnet werden. Die Drosselung der Datenübertragungsrate steht im Widerspruch zum Grundsatz der Netzneutralität, nach dem Anbieter bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten den gesamten Verkehr gleich behandeln müssen. Zudem verstößt die Beschränkung des Angebots auf die Nutzung im Inland gegen die Roaming-Verordnung der EU, wonach im europäischen Ausland keine zusätzlichen Entgelte im Vergleich zur Inlandsnutzung anfallen dürfen.

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23. Februar 2018

Regulierter Roaming-Tarif muss bei Mobilfunkverträgen voreingestellt sein

eine Weltkugel und der Schriftzug "Roaming" auf einem Smartphone, das in Händen gehalten wird
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 20.09.2017, Az.: 2-06 O 263/17

Einen Mobilfunkvertrag mit einer anderen Voreinstellung als den regulierten Roaming-Tarif zu versehen ist nach Art. 6e Abs. 3 Roaming-VO unzulässig. Die Verbraucherschützende Norm beinhaltet für Mobilfunkanbieter die Verpflichtung, den sogenannten regulierten Tarif auf alle bestehenden und neuen Roaming-Kunden automatisch anzuwenden. Andere Roaming-Tarife dürften zwar grundsätzlich angeboten, nicht jedoch voreingestellt werden.

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03. Januar 2013

1.845,86 € für Internetnutzung im Ausland

Urteil des AG Wiesbaden vom 03.07.2012, Az.: 91 C 1526/12 Bei Abschluss eines Handyvertrages inklusive Internet-Flatrate ist der Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, den Kunden auf mögliche hohe Zusatzkosten durch die Nutzung des Internets im Ausland hinzuweisen. Diese Hinweispflicht gilt auch für die Handynutzung außerhalb der EU. Erfolgt dieser Hinweis nicht, hat der Kunde die Kosten für die Internetnutzung nicht zu tragen. Eine Klausel, welche die Internet-Flatrate auf das Inland begrenzt und sich für die sonstige Nutzung auf die Preise des jeweiligen Roaminganbieters stützt, erfüllt diese Informationspflichten nicht.
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25. Juli 2012

Gericht schiebt unerwarteter Kostenexplosion bei Nutzung von Roamingdiensten Riegel vor

Urteil des LG Saarbrücken vom 09.03.2012, Az.: 10 S 12/12 Mobilfunkanbietern steht über die Gebühren eines vertraglich vereinbarten Flat-Tarifs hinaus kein Anspruch auf Erhebung von Roaminggebühren zu, sofern dieser EU-Roamingnutzern nicht bei deren erstmaligen Einwahl im jeweiligen EU-Land alle Informationen über die zu erwartenden Tarife für Daten-Roamingdienste hat zukommen lassen. Die Information kann per SMS, E-Mail oder Pop-Up-Fenster erteilt werden. Ferner verletzt der Anbieter seine Nebenpflicht aus dem Vertrag, wenn er keinen „Cut-Off-Mechanismus“ zur Kostenbegrenzung einrichtet.
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01. September 2011

Handyrechnung über 6.000,00 EUR

Urteil des LG Kleve vom 15.06.2011, Az.: 2 O 9/11 Der Mobilfunkanbieter hat die Pflicht seine Kunden zu warnen, falls im Rahmen einer Auslandsnutzung von Datendiensten, erhebliche Kosten entstehen bzw. ein bestimmter Höchstbetrag (fast) erreicht wird. Insoweit ein Mobilfunkanbieter keinen Warnhinweis erteilt, hat der Kunde nicht für die Kosten einzustehen.
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29. Juli 2010

Erneute Tarifanpassung für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.06.2010

Erst vor einem Monat entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Verordnung 717/2007 des Europäischen Parlaments über die Regulierung der Roamingkosten im europäischen Ausland rechtmäßig ist. Zum 1. Juli 2010 sind jetzt erneut die Roamingkosten für Mobilfunkgespräche gesenkt worden. Verbraucher zahlen im EU-Ausland nun für abgehende Anrufe höchstens 39 Cent, für eingehende Anrufe höchstens 15 Cent pro Minute und für Textnachrichten höchstens 11 Cent (alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer).
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16. Juni 2010

Höchstgrenzen für Roaminggebühren in der EU zulässig

Urteil des EuGH vom 08.06.2010, Az.: C-58/08

Seit Ende 2008 werden die Roamingkosten in europäischen Mobilfunknetzen durch die Verordnung 717/2007 des Europäischen Parlaments reguliert. Alle ankommenden und abgehenden Anrufe wie auch Textnachrichten dürfen eine bestimmte preisliche Obergrenze nicht überschreiten. Der gemeinschaftliche Gesetzgeber sah sich dazu deswegen veranlasst, da zwischen den Mobilfunknetzbetreibern auf international-europäischer Ebene kaum wirksamer Wettbewerb vorherrschte und der Endkunde in seiner Rechnung mit hohen Aufschlägen rechnen musste. Der EuGH entschied nun, dass die Verordnung rechtmäßig ist.
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02. Juli 2009

Ende der „Roaming-Abzocke“: Dank der EU-Vorschriften sinken ab dem 01.07.2009 die Preise für SMS, Handyanrufe und Web-Surfen im EU-Ausland

Pressemitteilung der Europäischen Union vom 01.07.2009, IP/09/1064

Die ab diesem Monat in Kraft getretenen EU-Roamingvorschriften sollen die Roaming-Mobilfunkkosten für Verbraucher im EU-Ausland um 60 % senken und die Mobilfunknutzung im EU-Ausland attraktiver machen. Von nun an darf das Versenden einer SMS aus dem EU-Ausland nur noch höchstens 0,11 € kosten. Billiger wird auch das Telefonieren: Ein ausgehender Anruf darf pro Minute nicht mehr als 0,43 € und ein eingehender Anruf nicht mehr als 0,19 € kosten.

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