Inhalte mit dem Schlagwort „RStV“

06. Oktober 2017

Auskunftsverweigerung bei Berichterstattung über Strafverfahren

weibliche Journalistin mit zwei Mikrofonen, Zettel und Stift
Urteil des Sächsischen OVG vom 16.05.2017, Az.: 3 A 848/16

Gegenüber Presse und Rundfunk darf die im Rahmen eines Strafverfahrens stattfindenden Berichterstattung nicht mit einem pauschalen Verweis auf das SächsDSG verweigert werden. Sächsische Behörden dürfen Auskünfte nur nach Maßgabe des spezielleren SächsPresseG und des Rundfunkstaatsvertrags verweigern, das SächsDSG ist hingegen nicht einschlägig. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut des § 4 SächsPresseG und § 9a RStV. Hiernach dürfen Auskünfte nur verweigert werden, wenn das schutzwürdige private Interesse des Klägers das öffentliche Informationsinteresse überwiegt. Da über den Kläger allerdings aufgrund seiner kommunalen Popularität bereits im Vorfeld des Strafverfahrens berichtet worden war, überwog das Informationsinteresse sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Weiterlesen
26. Juli 2011

Zur journalistisch-redaktionellen Gestaltung der Internetseite einer Anwaltskanzlei

Urteil des HansOLG Bremen vom 14.01.2011, Az.: 2 U 115/10 Die Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei unterliegt den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, wenn sie sich nicht in bloßer Eigenwerbung erschöpft, sondern eindeutig journalistisch-redaktionell gestaltet ist, z.B. durch das Einstellen von regelmäßig bearbeiteten Neuigkeiten sowie laufenden Pressemitteilungen. Auch ein hohes Maß an Aktualität, eine gewisse Selektivität und Strukturierung der Angebotsinhalte und das Treffen einer Auswahl nach ihrer angenommenen gesellschaftlichen Relevanz mit dem Ziel zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, deuten auf eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung im Sinne des § 56 RStV hin.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a