Inhalte mit dem Schlagwort „Rücktrittsrecht“

04. Dezember 2013

Vertragsschluss auf Handwerksmesse begründet kein Widerrufsrecht

Urteil des AG München vom 25.04.2013, Az.: 222 C 6207/13 Schließt ein Verbraucher einen Kaufvertrag auf einer Handwerksmesse, so kann er sich im Nachhinein nicht darauf berufen, ihm müsse ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht zustehen, wie es beim Vertragsschluss im Rahmen einer Freizeitveranstaltung der Fall wäre. Einer Handwerksmesse fehlt sowohl der Aspekt des Freizeiterlebnisses, als auch eine Ablenkung auf Grund des im Vordergrund stehenden Unterhaltungswertes. Bei einer Handwerksmesse steht der Verkauf im Vordergrund, womit es sich hierbei um eine Verkaufsmesse handelt.
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23. Juli 2009

Auch das OLG Koblenz sagt: Kein Porsche für 5,50 €!

Hinweisbeschluss des OLG Koblenz vom 03.06.2009, Az.: 5 U 429/09

Grundsätzlich kann sich ein Verkäufer von seinem auf der Internetauktionsplattform Ebay eingestellten Angebot nur lösen, wenn ihm ein Anfechtungs- oder Rücktrittsrecht zusteht. Hat der Verkäufer sich von seinem Angebot unberechtigt gelöst, hat der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende grundsätzlich einen Anspruch nach § 433 Abs. 1 BGB gegen Zahlung des Höchstgebotes. ...
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