Inhalte mit dem Schlagwort „Rückzahlung“

20. Februar 2013

Nicht fachgerechtes Nachbessern eines Neuwagens berechtigt zum Rücktritt

Pressemitteilung Nr. 23/2013 des BGH vom 06.02.2013, Az.: VIII ZR 374/11 Der Besteller eines mangelbehafteten Neuwagens kann erwarten, dass die Beseitigung eines Mangels den Neuzustand des PKW schafft. Vorliegend hatte ein fabrikneuer BMW Lack- und Karosserieschäden. Wird der Mangel wie hier nachlässig behoben und somit gerade nicht der werksseitig zu erwartende, makellose Neuzustand, welcher bei einem Bestellfahrzeug eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt, herbeigeführt, kann der Käufer die Annahme des Wagens verweigern und vom Kaufvertrag zurücktreten.
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23. Oktober 2012

Zum Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Nachbesserung

Pressemitteilung Nr. 52/12 des AG München vom 22.10.2012, Az.: 222 C 7196/11 Wird eine mit einem Mangel behaftete Sache veräußert, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer das Recht auf Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich, bevor dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde.
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29. Juli 2010

Rückabwicklungsansprüche nur gegenüber Verkäufer

Pressemitteilung Nr. 31/2010 des AG München zum Urteil vom 30.12.2009, Az.: 121 C 22939/09

Rückabwicklungsansprüche können nur gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Gegenüber dem Hersteller des gekauften Produkts hat der Käufer auch im Falle eines Garantievertrages keine Rückabwicklungsrechte. Gegenüber dem Hersteller können lediglich die Ansprüche aus dem Garantievertrag geltend gemacht werden, also Reparatur oder Austausch des Produktes.
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