Inhalte mit dem Schlagwort „Rufausnutzung“

21. Oktober 2015

Schraubkopf-Applikationen an einer Armbanduhr sind nicht zur Herkunftskennzeichnung geeignet

Armbanduhr mit silbernem Ziffernblatt
Urteil des OLG Köln vom 14.08.2015, Az.: 6 U 9/15

Verwendet eine Uhrenherstellerin für ihre Modelle Schraubkopf-Applikationen, deren dreidimensionale Form der zweidimensionalen Bildmarke einer anderen bekannten Uhrenherstellerin ähneln, so ist darin weder eine markenmäßige Verwendung noch eine Verwechslungsgefahr, eine Rufausnutzung des Bekanntheitsgrades oder eine unzulässige Nachahmung zu sehen. Der Durchschnittsabnehmer nimmt diese als Schraubköpfe oder eher noch als dekorative Elemente wahr, aber gerade nicht als Herkunftshinweis. Dieser wird bei einer Armbanduhr an anderer Stelle erwartet.

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11. Juni 2015

„Ich bin dann mal weg.de“ ist dann mal weg

Wanderer wanert mit einem Gehstock in der rechten Hand und einem großen blauen Rucksack auf einem Feldweg zwischen grünen Wiesen
Urteil des OLG Köln vom 05.12.2014, Az.: 6 U 100/14

Wirbt ein Reiseunternehmen mit dem Titel eines bekannten Bestsellers unter Anfügung lediglich des Domain-Zusatzes „.de“, so können dadurch Titelschutzrechte verletzt werden. Zwar handelt es sich bei dem konkreten Titel „Ich bin dann mal weg“ des Autors Hape Kerkeling um eine allgemeingültige Redewendung; für den Titelschutz kommt es allerdings lediglich darauf an, dass der Titel zur Unterscheidung eines Werkes von anderen Werken geeignet ist. Hinzu kommt, dass das Buch einem bedeutenden Teil des angesprochenen inländischen Publikums bekannt ist und diese Bekanntheit auch zum Zeitpunkt der Nutzung des Werbeslogans bestand. Nicht zuletzt aus diesem Grund war dessen Nutzung unzulässig und ist somit zu unterlassen.

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12. Mai 2015

Keine unlautere Rufausnutzung durch die Bezeichnung „Champagner-Sorbet“

italienisches Sorbet mit Minze und Zitrone
Urteil des OLG München vom 16.10.2014, Az.: 29 U 1698/14

In der Benutzung der Bezeichnung "Champagner-Sorbet" für ein Tiefkühlprodukt ist keine wettbewerbswidrige Rufausnutzung der geschützten Ursprungsbezeichnung und geographischen Herkunftsangabe "Champagner" zu sehen, soweit Champagner mengenmäßig eine wesentliche Zutat des Produkts darstellt (Hier: 12 Prozent). Der Begriff "Champagner-Sorbet" ist in der deutschen Sprache und Küchenliteratur eine feststehende Bezeichnung, der die angesprochenen Verkehrskreise zwar entnehmen, dass in dem Produkt Champagner verarbeitet wurde, nicht jedoch, dass dieses auch in der Champagne hergestellt wurde.

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04. September 2013

Rufausnutzung einer Damentasche

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 27.06.2013, Az.: 6 U 27/13 Genießt ein Produkt einen sehr hohen Grad an wettbewerblicher Eigenart, eröffnet sich ein besonders weiter Schutzbereich. Maßgeblich für die Ausnutzung von markenrechtlich geschützten Produkten ist hierbei nicht zwingend eine identische Nachahmung des Originals. Es genügt vielmehr die Annäherung an eine fremde Leistung und die vom Original übertragende Vorstellung an Güte oder Qualität.
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04. Oktober 2011

GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE (VW)

Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 33/10 a) Benutzt eine Autoreparaturwerkstatt in der Werbung für Inspektionsarbeiten an Fahrzeugen eines Automobilherstellers blickfangmäßig dessen bekannte Wort/Bildmarke, kann darin im Hinblick auf einen möglichen Imagetransfer eine Beeinträchtigung der durch § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG geschützten Werbefunktion der Marke liegen. b) Die Verwendung einer bekannten Wort/Bildmarke eines Automobilherstellers in der Werbung einer Autoreparaturwerkstatt für Inspektionsarbeiten an den Fahrzeugen des Automobilherstellers kann gegen die guten Sitten im Sinne von § 23 Nr. 3 MarkenG verstoßen, wenn die Benutzung der Wortmarke die schützenswerten Interessen des Markeninhabers weniger beeinträchtigt.
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04. Oktober 2011

Pelikan kopiert EPSON

Pressemitteilung Nr. 146/2011 zum Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: I ZR 48/10 Bildmotive, die EPSON zur Identifizierung seiner Druckerpatronen verwendet, dürfen von Mitbewerbern (hier: Pelikan), welche Druckerpatronen für EPSON-Drucker herstellen, in abgewandelter Form verwendet werden.
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