Grundsatzurteil zur Rundfunkgebührenpflicht für einen PC mit Internetzugang
Pressemitteilung des OVG NRW vom 26.05.2009, Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09
Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit zwei Urteilen vom 26. Mai 2009 entschieden, dass für einen PC mit Internetzugang, der im privaten Bereich bereitgehalten wird, Rundfunkgebühren entrichtet werden müssen, wenn ansonsten kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist.