Inhalte mit dem Schlagwort „Rundfunkgebühr“

20. Juli 2015

Rundfunkbeiträge können zwangsvollstreckt werden

GEZ Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebühren, Bescheid mit beiliegender Überweisung in einem Briefumschlag auf dem Geld liegt
Beschluss des BGH vom 11.06.2015, Az.: I ZB 64/14

a) Das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt kann auch dann den gesetzlichen Anforderungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden genügen, wenn die im Ersuchen mit ihrem Namen aufgeführte Landesrundfunkanstalt (hier: Süd-westrundfunk) nicht ausdrücklich als Gläubigerin der Forderung angeführt ist und zudem die Angabe ihrer Anschrift, ihrer Rechtsform und ihrer Vertretungsverhältnisse fehlen.

b) Ob das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt gemäß § 15a Abs. 4 Satz 2 LVwVG BW keines Dienstsiegels und keiner Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten bedarf, weil es mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt worden ist, ist nach den objektiven Umständen zu bestimmen. Auf die Sicht des Empfängers kommt es lediglich für die Frage an, ob nachträgliche manuelle Änderungen oder Hinzufügungen an einem zunächst mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellten Vollstreckungsersuchen es möglich erscheinen lassen, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt.

c) In dem Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt ist nicht zusätzlich zu den im Einzelnen zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheiden ein die grundsätzliche Beitragspflicht des Schuldners regelnder Bescheid anzugeben, weil die Rundfunkgebühren- und Beitragspflicht kraft Gesetzes entsteht.

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29. Juli 2013

Rundfunkgebührenpflicht für Autoradios

Urteil des VG Göttigen vom 13.06.2013, Az.: 2 A 588/12 Die Gebührenpflicht für das Bereithalten eines eingebauten Autoradios wird auch dann ausgelöst, wenn das Auto nur gelegentlich oder beiläufig für gewerbliche Zwecke genutzt wird.
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26. September 2012

Keine Zweitgerätefreiheit für internetfähigen Personalcomputer

Urteil des VG Stade vom 22.03.2012, Az.: 4 A 85/12 Um die Befreiung der Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich in Anspruch nehmen zu können, ist Voraussetzung, dass die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere (herkömmliche), eigene Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereit gehalten werden. Solch eine Personenidentität ist jedoch zu verneinen, wenn das neuartige Rundfunkempfangsgeräte durch eine GmbH betrieben wird, das herkömmliche jedoch vom Geschäftsführer oder Alleingesellschafter.
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29. August 2011

GEZ im Büro

Pressemitteilung Nr. 67/2011 des BVerwG zu den Urteilen vom 17.08.2011, Az.: 6 C 15.10, 6 C 45.10, 6 C 20.11

Wird eine Privatwohnung auch für berufliche Zwecke genutzt, fällt für dort beruflich genutzte Internet-PCs keine Rundfunkgebühr an, wenn bereits privat für ein Radio oder ein Fernsehgerät gezahlt wird.
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03. Mai 2010

Rundfunkgebührenpflicht für Geräte in Zweitwohnung

Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 27.01.2010, Az.: 4 LC 7/08

Für das Bereithalten eines Rundfunkempfangs- oder Fernsehgerätes müssen Rundfunkgebühren gezahlt werden. Eine zusätzliche Gebühr für eventuelle Zweitgeräte im gleichen Haushalt oder Kraftfahrzeug ist nicht zu leisten. Wird jedoch eine Zweitwohnung von einem Ehepartner aus beruflichen Gründen genutzt und auch hier ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten, fällt für dieses Gerät eine erneute Rundfunkgebühr an.
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29. April 2010

Rundfunkgebührbefreiung in nichtehelichen Lebensgemeinschaften nur auf Antrag

Urteil des VG Berlin vom 08.04.2010, Az.: 27 K 104.09

Beim Umzug in eine eheähnliche Lebensgemeinschaft können für Zweitgeräte die Rundfunkgebühren entfallen. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht: Die Daten zur Prüfung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft müssen der GEZ mitgeteilt werden. Im vorliegenden Fall meldete die Klägerin lediglich ihr Radio ab und verweigerte die Bekanntgabe der Daten des Hauptteilnehmers. So konnte der Nachweis für die Befreiung nicht erbracht werden; ihre Klage auf Aufhebung des Gebührenbescheids wurde abgewiesen.
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