Inhalte mit dem Schlagwort „Rundfunkstaatsvertrag“

05. Mai 2015 Top-Urteil

Tagesschau-App: ergänzendes Online-Angebot oder unzulässiger presseähnlicher Journalismus?

Frauenhand hält ein Handy.
Pressemitteilung Nr. 75/2015 des BGH zum Urteil vom 30.04.2015, Az.: I ZR 13/14

Online-Angebote im Sinne des TMG, die von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgehalten werden (hier: Tagesschau-App), dürfen sich inhaltlich lediglich in ergänzender Art mit ausgestrahlten Fernsehsendungen befassen und keinen reinen Textberichterstattungscharakter aufweisen. Damit soll verhindert werden, dass klassischen Verlagen unzumutbare wirtschaftliche Nachteile entstehen, da diese - im Gegensatz zu den mittels Rundfunkgebühren finanzierten öffentlichen Anstalten - für zusätzliche Medienangebote gesondert Geld aufwenden müssen. Ob ein unzulässiger presseähnlicher Charakter bei solchen Online-Angeboten vorliegt, ist durch den Rundfunkrat im Rahmen eines „Drei-Stufen-Tests“ zu prüfen.

Vorherige Entscheidungen gingen davon aus, dass Gerichte an diesen Test gebunden sind und eine erneute gerichtliche Prüfung nicht zulässig ist. Der BGH stellte jetzt jedoch klar, dass im Streitfall eine erneute (richterliche) Beurteilung des Online-Angebots vorzunehmen ist, da im Rahmen dieses erfolgten Tests lediglich das allgemeine Konzept und nicht die konkrete Umsetzung des medialen Angebotes im Einzelfall gebilligt wird. Ob das Online-Angebot der Tagesschau-App am 15.06.2011 in seiner Gesamtheit und gerade nicht nur einzelne Beiträge als presseähnlich einzustufen ist, hat nunmehr das OLG Köln zu beurteilen.

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05. August 2020

Kinofilm „Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe“ zu stark beworben

Text Shopping Queen mit Krone
Pressemitteilung zum Urteil des VG Köln vom 09.06.2020, Az.: 6 K 14278/17

In der Sendung „Shopping Queen“ stand die Aufgabe der Teilnehmerinnen unter dem Motto des Kinofilms „Fifty Shades of Grey“. Durch zahlreiche Anspielungen und die Gestaltung des Hauptgeschehens der Sendung um den Kinofilm herum, sei nach Ansicht des VG Köln der Film in den Vordergrund gerückt. Dadurch habe er die redaktionellen Inhalte verdrängt und einen Ausgleich beider Belange unmöglich gemacht. Die Produktplatzierung habe sich folglich entgegen der Meinung des Senders nicht mehr im Rahmen des Zulässigen gehalten.

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12. November 2018

Live-Streams der BILD-Zeitung vorerst weiterhin zulässig

Mann hält Tablet mit Live Stream Symbol
Beschluss des VG Berlin vom 19.10.2018, Az.: 27 L 364.18

Die Bild-Zeitung darf vorerst weiterhin ohne Rundfunkzulassung Internet-Video-Formate per Livestream im Internet anbieten. Bei den streitgegenständlichen Internet-Videos könnte es sich zwar um Formate handeln, die als Rundfunk einzustufen sind und damit nach Vorschriften des Rundfunkvertrags einer Zulassung bedürfen. Auf das Vorliegen eines Fernsehprogramms deutet unter anderem die Verbreitung der Formate durch elektromagnetische Schwingungen sowie deren zeitgleicher Empfang auf Grundlage eines Sendeplans hin. Allerdings könne das Gericht mangels einer gesetzlichen Definition des Begriffs des Sendeplans und angesichts dessen umstrittener Voraussetzungen nicht im Eilverfahren über das Bestehen eines zulassungspflichtigen Rundfunkformats entscheiden.

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07. Februar 2017

„ARD Buffet“: Programmzeitschrift ist wettbewerbswidrig

Fernsehkoch kocht vor der Kamera
Pressemitteilung Nr. 12/2017 des BGH zum Urteil vom 26.01.2017, Az.: I ZR 207/14

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es gem. § 11a Abs. 1 S. 2 RStV gestattet, programmbegleitende Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt zu publizieren. Andere Druckwerke darf dieser allerdings nicht anbieten. Dieses Verbot hat den Zweck, die Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem Markt der Druckwerke zum Schutz von Presseverlagen zu begrenzen und ist daher Marktverhaltensregel i.S. von § 3a UWG. Aufgrund erweiterter Wortlautauslegung erfasst das Verbot nicht nur das eigene Anbieten, sondern auch die Unterstützung Dritter bei der Veröffentlichung entsprechender Druckwerke.

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24. Juli 2015

Zur entgeltlichen Einspeisung öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme

Radio retro
Urteil des BGH vom 16.06.2015, Az.: KZR 83/13

a) Den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags lässt sich keine Aussage darüber entnehmen, ob der Betreiber einer Plattform, der der Pflicht zur Übertragung der beitragsfinanzierten Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nachkommt, von diesen hierfür ein Entgelt verlangen kann.

Die Kündigung eines Vertrags ist grundsätzlich unwirksam, wenn sie in Ausführung einer Vereinbarung oder Abstimmung erfolgt, die vom Verbot des § 1 GWB erfasst wird.

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01. Juni 2015

Schleichwerbung in Pokersendung

Schleichwerbung-Siegel in roter Schrift
Urteil des VGH Bayern vom 09.03.2015, Az.: 7 B 14.1605

Wird während einer Pokersendung ständig das Logo eines bestimmten Unternehmens eingeblendet, so verstößt diese Einblendung gegen das Verbot der Schleichwerbung. Dabei ergibt sich eine Werbeabsicht des Rundfunkveranstalters insbesondere dann, wenn die Werbewirkung sehr intensiv ist, der Produktname besonders häufig eingeblendet wird und die Sendung nur für ein einziges Unternehmen wirbt. Etwas anderes kann auch dann nicht gelten, wenn es sich bei der in Frage stehenden Sendung um eine Fremdproduktion handelt, da der Rundfunkveranstalter dafür Sorge tragen muss, dass die von ihm ausgestrahlten Produktionen dem deutschen Rundfunkrecht genügen.

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14. Oktober 2013

Übermäßige Werbung einer Biermake ist eine unzulässige Produktplatzierung

Pressemitteilung des OVG Münster vom 16.09.2013, Az.: 2 A 10002/13.OVG Um die Werbung einer Biermarke als sogenannte Produktplatzierung nach dem 13. Rundfunkstaatsvertrag zu rechtfertigen, darf diese nicht zu stark in den Vordergrund gestellt werden. Während einer Liveübertragung eines Fußballspiels des privaten Fernsehsenders Sat.1 hat ein Moderator einen Fußballmanager in einem Männercamp einer Brauerei interviewt. Hierbei hat er vielfach den Namen der Biermarke genannt und auch auf diversen Kleidungsstücken und Gegenständen war das Logo präsent. Dieses übertriebene Werben sah das Oberverwaltungsgericht als unzulässige Produktplatzierung an.
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18. Oktober 2012

Die Verbreitung der Tagesschau-App ist unzulässig!

Urteil de LG Köln vom 27.09.2012, Az.: 31 O 360/11 Die Genehmigung eines Telemediums im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in Fällen einer nichtsendungsbezogenen Presseähnlichkeit unzulässig. Beurteilt werden kann dabei lediglich die Momentaufnahme eines Angebots. Der Tagesschau-App fehlte es am 15. Juni 2011 an der ausreichenden Herstellung des Sendebezugs zum bereits genehmigten Medium „tagesschau.de“. Sie war als eigenständiges Angebot anzusehen und somit nichtsendungsbezogen.
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14. Oktober 2011

Armut schützt nicht vor der GEZ!

Pressemitteilung Nr. 84/2011 des BVerwG vom 12.10.2011, Az.: 6 C 34.10

Studenten, die ihren Lebensunterhalt durch einen Studienkredit bestreiten und keine Leistungen nach dem BAföG erhalten, können nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Die Voraussetzung einer Befreiung ist nicht das geringe Einkommen einer Person, sondern die Tatsache, dass bestimmte staatliche Sozialleistungen bezogen werden.
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26. Juli 2011

Zur journalistisch-redaktionellen Gestaltung der Internetseite einer Anwaltskanzlei

Urteil des HansOLG Bremen vom 14.01.2011, Az.: 2 U 115/10 Die Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei unterliegt den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, wenn sie sich nicht in bloßer Eigenwerbung erschöpft, sondern eindeutig journalistisch-redaktionell gestaltet ist, z.B. durch das Einstellen von regelmäßig bearbeiteten Neuigkeiten sowie laufenden Pressemitteilungen. Auch ein hohes Maß an Aktualität, eine gewisse Selektivität und Strukturierung der Angebotsinhalte und das Treffen einer Auswahl nach ihrer angenommenen gesellschaftlichen Relevanz mit dem Ziel zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, deuten auf eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung im Sinne des § 56 RStV hin.
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