Internet-Quiz-Spiel als unzulässiges Gewinnspiel
Beschluss des VG Münster vom 14.06.2010, Az.: 1 L 155/10 Gewinnspiele im Rundfunk und in vergleichbaren Telemedien sind gemäß des Rundfunkstaatsvertrages nur zulässig, wenn lediglich ein Entgelt bis zu 0,50 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangt wird. Die Veranstaltung eines Quiz-Spiels mit einer Teilnahmegebühr in Höhe von 39,99 €, bei welchem durch Beantwortung von Wissensfragen im Internet unter anderem ein Einfamilienhaus zu gewinnen ist, stellt ein Gewinnspiel in einem dem Rundfunk vergleichbaren Telemedium dar und ist unrechtmäßig.
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