Inhalte mit dem Schlagwort „RVG“

22. Juli 2019

Wann Rechtsanwaltskosten nach dem RVG geschuldet sind

RVG auf weißen Paragraphenzeichen
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.04.2019, Az.: 6 U 90/18

Rechtsanwaltsgebühren gemäß dem RVG gelten nur, wenn keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wurde, nach der eine geringere als die gesetzliche Vergütung geschuldet wird. Ob dem Kläger, welchem die Kosten entstanden sind, die Beweislast auferlegt wird keine anderen Vereinbarungen getroffen zu haben , oder dem Beklagten die volle Darlegungslast zufällt ist in diesem Fall unerheblich. Denn die Klägerin hat hier dargelegt, dass sie mit ihren Anwälten die Vereinbarung getroffen hat, dass diese mindestens in Höhe der gesetzlichen RVG-Gebühren bezahlt werden. Außerdem erscheint es wirklichkeitsfremd, dass Anwälte die ihnen nach dem RVG zustehende Vergütung unterschreiten.

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27. April 2018

Prozessuale Kostenerstattungspflicht umfasst über RVG-Vergütung hinausgehende Vergütungsvereinbarung nicht

Geldbündel vor Richterhammer
Beschluss des BGH vom 24.01.2018, Az.: VII ZB 60/17

a) Die unterliegende Partei trifft keine prozessuale Kostenerstattungspflicht nach § 91 ZPO gegenüber der obsiegenden Partei bezüglich einer von dieser gemäß § 3a RVG vereinbarten Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt.

b) Eine vom Rechtsanwalt im Einzelfall gezahlte Prämie für eine Anschlussdeckung zur Vermögensschadenshaftpflichtversicherung löst, soweit die Prämie auf Haftungsbeträge bis 30 Mio. € entfällt, keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch aus.

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04. November 2013

Nichtigkeitsstreitwert II

Beschluss des BGH vom 27.08.2013, Az.: X ZR 83/10 Wird das Streitpatent von mehreren Klägern in demselben Umfang angegriffen, ist für eine Aufteilung des Streitwerts auf die einzelnen Klagen und eine gesonderte Wertfestsetzung für den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des einzelnen Klägers kein Raum.
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15. April 2009

Reisekostenerstattungspflicht bei nicht ortsansässigem Rechtsanwalt

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 17.03.2009, 3 S 1592/08 Beauftragt ein Prozessbeteiligter einen am oder in der Nähe seines Zweitwohnsitzes ansässigen Rechtsanwalt, so sind dessen Reisekosten nach § 162 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 VwGO jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn sich der Prozessbeteiligte regelmäßig während der Woche an seinem Zweitwohnsitz aufhält und sich die beauftragte Kanzlei auf das Verwaltungsrecht spezialisiert hat.
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