Inhalte mit dem Schlagwort „S-Bahn“

21. März 2012

„S-Bahn“ nur Sachangabe?

Beschluss des BPatG vom 14.03.2012, Az.: 26 W (pat) 21/11 Die Wortmarke "S-Bahn" ist nur teilweise eintragungsfähig. Der Begriff ist eine Kurzbezeichnung für "Schnellbahn, Stadtbahn" und stellt eine lediglich merkmalsbeschreibende Sachangabe für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen dar. Folglich fehlt es ihr am notwendigen Mindestmaß an Unterscheidungskraft. Ein solches besteht nur bezüglich der Waren der Klasse 16: Papier und Pappe (Karton), Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Globen und Wandtafelzeichengeräten; Klasse 28: Tennisschläger, Rollschuhe, Schlittschuhe.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a