Anfertigen von Fotos, um im Zuge einer Anzeige Beweisführung zu erleichtern, kann unzulässig sein
Fertigt eine Privatperson von einem Spaziergänger ohne dessen Einwilligung Fotografien an, so stellt dieses Verhalten einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild und damit in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein „selbsternannter Hilfsermittler“ lediglich zur effektiven Anzeigenerstattung handelt und sich daher zum Sachwalter öffentlicher Interessen macht, anstatt seine Individualrechtsgüter zu schützen.