Zur Händlereigenschaft bei eBay I
Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22.09.2010, Az.: 1 K 3016/08 Ob eine unternehmerische Betätigung vorliegt, bestimmt sich u.a. nach der Zahl der Verkäufe, Dauer der Verkaufstätigkeit, Höhe des Erlöses, das Auftreten nach außen und die Verwertung anderweitig erworbener Kenntnisse. Daraus ergibt sich für die Nutzung der eBay-Plattform, dass eine nachhaltige und somit unternehmerische Betätigung dann vorliegt, wenn auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen mit Liebhaberwert weiterverkauft werden.
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