Inhalte mit dem Schlagwort „Schadensabwicklung“

30. Oktober 2009

Keine Rechtsberatung in der Kfz-Werkstatt

Urteil des LG Aachen vom 12.05.2009, Az.: 41 O 1/09

Die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit der Aussage "Schadensabwicklung mit allen Versicherungsgesellschaften" ist wettbewerbswidrig. Mit der Anzeige werden durch den Gesamtzusammenhang auch Rechtsdienstleistungen beworben. Dazu ist die Kfz-Werkstatt nicht befugt. Es dürfen allgemeine Auskünfte zur Schadensabwicklung erteilt werden; eine weitergehende rechtliche Prüfung bzw. Beratung im Rahmen eines Rundum-Services ist nicht erlaubt.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a