Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten
Urteil des Brandenburgischen OLG vom 03.02.2009, Az.: 6 U 58/08 Die widerrechtliche Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern ist regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung. Der Verletzte kann den Verletzer auf Beseitigung der Beeinträchtigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch nehmen sowie die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten und angemessene Lizenzgebühren fordern. Bei Nutzung des Bildes im Rahmen eines privaten Verkaufs und erstmaliger Rechtsverletzung jedoch ist der Kostenerstattungsanspruch gemäß § 97a Abs. 2 UrhG auf 100,00 € zu beschränken.
Weiterlesen