Inhalte mit dem Schlagwort „Schadensersatz“

15. Juni 2016

Unberechtigte Nutzung einer Open Source Software kann Schadensersatzanspruch begründen

Schriftzug "Open Source" ist auf ein Straßenschild gedruckt
Urteil des LG Bochum vom 03.03.2016, Az.: I-8 O 294/15

Ermöglicht ein Softwareentwickler die kostenlose Verwendung einer von ihm programmierten Open Source Software nur unter der Bedingung, dass bei Verwendung des Programms bestimmte Lizenzbestimmungen eingehalten werden, so liegt eine unberechtigte Nutzung der Software und damit eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden. Damit steht dem Programmierer ein Schadensersatzanspruch selbst dann zu, wenn die erlaubte Nutzung grundsätzlich kostenfrei ist.

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28. April 2016

Bezeichnung „Klosterseer“ für Bier zulässig

Bier wird aus Flasche in ein Bierglas geschenkt
Urteil des OLG München vom 17.03.2016, Az.: 29 U 2878/15

Ein Bier darf die Bezeichnung "Klosterseer Bier" tragen. Diese Benennung stellt für das Bier keine Benutzung einer geographischen Herkunftsangabe im Sinn des §127 Abs. 1 MarkenG dar, da im vorliegenden Fall der Durchschnittsverbraucher diese Bezeichnung nicht als Kennzeichnung der geographischen Herkunft des Bieres versteht und das Bier nicht einem bestimmten See mit überregionaler Bekanntheit zuzuordnen sein.

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23. März 2016

Zur Ermittlung des lizenzanalogen Schadensersatzes beim Filesharing

Hörbücher gestapelt mit Kopfhörer
Urteil des LG Düsseldorf vom 16.12.2015, Az.: 12 S 13/15

Wird ein Hörbuch mittels Filesharing öffentlich zugänglich gemacht, so wird die Höhe des lizenzanalogen Schadensersatzes unter Berücksichtigung der Länge des Zeitraums, innerhalb dessen das Hörbuch abrufbar war, der Popularität des Werks und des Brutto-Verkaufspreis in einem Portal, in dem das Hörbuch heruntergeladen werden kann, ermittelt.

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18. März 2016

Vertragliche und deliktische Ansprüche stellen nicht „denselben Anspruch“ im Sinne von Art. 27 Brüssel-I-VO dar

Richter hält Richterhammer in der Hand
Urteil des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 236/14

Macht ein Unternehmen vor Gerichten verschiedener Vertragsstaaten Ansprüche geltend, muss sichergestellt werden, dass keine Entscheidungen ergehen, die miteinander unvereinbar sind. Auf einem Vergleich beruhende, vertragliche Ansprüche und deliktische, markenrechtliche Ansprüche stellen dabei keinen gleichen Anspruch im Sinne des Art. 27 Brüssel-I-VO dar, es besteht insbesondere keine Gefahr widersprechender Entscheidungen, da sich die Ansprüche nicht wechselseitig präjudizieren. Ein etwaiger von einem Gericht zugesprochener Schadensersatzbetrag kann dabei in Deutschland im Betragsverfahren berücksichtigt werden.

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08. März 2016

Schadensberechnung bei urheberrechtswidrig veröffentlichten Fotos auf der Homepage

Spiegelreflexkamera auf Tisch
Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2015, Az.: 4 U 34/15

Die Nutzung von Fotos eines Fotografen ohne dessen Zustimmung auf der eigenen Homepage löst Schadensersatzansprüche in Form der Lizenzanalogie gegenüber dem Fotografen als Inhaber des Urheberrechts aus.

Die Höhe dieser Gebühr bemisst sich anhand eines angemessenen Lizenzbetrages. Dieser kann auf Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Fotograf und seinem Auftraggeber für das Foto berechnet werden, wenn der Vertragspartner das Foto zu Vertriebszwecken weitergegeben und der Verwender keine Folgelizenz erworben habe. Darüber hinaus ist im Falle der Nichtbenennung des Urhebers grds. ein sog. Verletzerzuschlag zu zahlen. Dies kann dazu führen, dass schon 10 Euro pro Produktfoto als Lizenzschaden als angemessen anzusehen sind.

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23. Februar 2016

YouTube haftet nicht als Täter für Urheberrechtsverstöße

Zeitleiste eines Videos mit rotem Wiedergabeknopf und grauem Lautstärkeknopf
Urteil des OLG München vom 28.01.2016, Az.: 29 U 2798/15

Der Betreiber der Internet-Videoplattform YouTube haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverstöße, welche durch Dritte in Form einer öffentlichen Zugänglichmachung von Musikwerken nach § 19 a UrhG über das Videoportal begangen wurden. Zwar trägt der Provider durch das Eröffnen seiner Plattform für fremde Inhalte durchaus zu den über das Portal begangenen Urheberrechtsverletzungen bei, für die Begründung einer täterschaftlichen Haftung bedarf es jedoch vielmehr einer gewissen Identifikation mit diesen Fremdinhalten. Für den verständigen Durchschnittsnutzer wird jedoch deutlich, dass es sich bei den auf YouTube gesammelten Inhalten nicht um Inhalte handelt, für welche der Betreiber die Verantwortung übernimmt, sondern um solche, die von Dritten herrühren und von diesen abrufbar gemacht werden.

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25. Januar 2016

Haftung einer Werbeagentur für wettbewerbswidriges Werbekonzept

Team bei der Projektarbeit.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.03.2003, Az.: 5 U 39/02

Erarbeitet eine Werbeagentur im Rahmen eines Werbekonzepts drei Mailings und übergibt dem Auftraggeber die entsprechenden Handmuster, so haftet die Agentur nach den Grundsätzen über die positive Vertragsverletzung, wenn die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoßen, da die Werbeleistung durch den Wettbewerbsverstoß nicht mehr zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch geeignet ist.

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04. Dezember 2015

Persönliche Haftung der Geschäftsführer eines „Schwindelunternehmens“

Abofalle-maskierter-Mann-am-Computer
Urteil des BGH vom 14.07.2015, Az.: VI ZR 463/14

Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder (faktische) Geschäftsleiter einer Gesellschaft haften nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein "Schwindelunternehmen" handelt.

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27. November 2015

Land haftet für Urheberrechtsverletzungen durch Lehrer

Bücher mit Stiften, Büchern und Apfel auf einem Lehrerpult vor einer Tafel.
Beschluss des OLG Celle vom 09.11.2015, Az.: 13 U 95/15

Wirbt ein Lehrer im Internet für das Fremdsprachenangebot einer Schule, so handelt er in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Verletzt er dabei die Urheberrechte eines Dritten, so haftet das entsprechende Bundesland für daraus entstehende Schadensersatzansprüche.

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22. Oktober 2015

Schadensersatz nach Lizenzanalogie kann bei Filesharing entfallen, wenn lediglich Rechte für DVD-Verwertung bestehen

Tastatur mit roter Taste mit der Aufschrift "Schadensersatz"
Urteil des AG Düsseldorf vom 09.06.2015, Az.: 57 C 9732/14

Stehen einem Rechteinhaber ausschließliche Nutzungsrechte hinsichtlich eines Werkes auf DVD, nicht jedoch Rechte zur Verwertung im Internet zu, so ist zweifelhaft, ob er Schadensersatz wegen Verbreitung des Werks über ein Filesharing-Netzwerk nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie verlangen kann. Auch wenn die Anwendbarkeit dieser Berechnungsmethode bejaht wird, ist eine konkrete Darlegung des Anteils am Gesamtschaden, der auf den Rechteinhaber entfällt, erforderlich, um eine über den Gesamtschaden hinausgehenden Inanspruchnahme des Verletzers zu vermeiden.

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