Inhalte mit dem Schlagwort „Schlagersänger“

29. August 2019

Verträge zwischen Komponisten und Musikverleger nicht sittenwidrig

Noten auf Papierrollen
Urteil des OLG München vom 21.03.2019, Az.: 29 U 2854/18

Wegen vermeintlicher Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB hatten mehrere Komponisten ihre Verlegerverträge gekündigt. Diese Kündigung war jedoch unwirksam, da eine Sittenwidrigkeit der Verträge nicht gegeben sei, so das OLG München. Zum einen liege kein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, da es sich bei den Verträgen um Musterverträge des Deutschen Musikverbandes handele und die Aufteilung von Leistung und Gegenleistung somit den marktüblichen Gepflogenheiten entspreche. Zum anderen ergebe sich eine Sittenwidrigkeit der Verträge auch nicht daraus, dass die Verwertungsgesellschaften nicht berechtigt sind, einen festen Verlegeranteil zu berechnen und an die Verleger auszuschütten.

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07. Februar 2014

Bezeichnung „Der Wendler“ in Alleinstellung unzulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.05.2013, Az.: I-20 U 67/12

Der Schlagerstar Michael Wendler darf die Bezeichnung "Der Wendler" oder "Wendler" wegen der Gefahr der Verwechslung mit dem ebenfalls im Schlagergeschäft tätigen Frank Wendler nicht ohne einen klarstellenden Zusatz verwenden, wenn sich die Zuordnung nicht aus den Umständen ergibt. Es muss vielmehr der Vorname hinzugefügt werden. In einem solchen Fall der Koexistenz gleichnamiger Personen sind die Namensträger zur Rücksichtnahme verpflichtet. Eine Ausnahme davon ist nur dann anzunehmen, wenn eine Zuordnungsverwirrung wegen der überragenden Bekanntheit einer der Beteiligten in der Praxis nicht besteht.

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