Identifizierbarkeit „schwarzer Schafe“ über Schlagwörter unlauter
Mitbewerber in einem Internet-Ratgeber als "schwarze Schafe" zu bezeichnen ist auch ohne ausdrückliche Namensnennung unlauter, wenn aus den Umständen ein Rückschluss auf den Mitbewerber möglich ist. Das Verhalten ist geeignet, die Geschäftsverhältnisse des Betroffenen herabsetzend darzustellen und führt damit zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Betroffenen.