Inhalte mit dem Schlagwort „Schleichbezug“

22. Januar 2021

FC Bayern München siegt vor Gericht gegen Schwarzmarkt-Tickethändler

Eintrittskarte
Urteil des LG München I vom 07.12.2020, Az.: 39 O 11168/19

Das LG München I hat festgestellt, dass der Erwerb von Fußballtickets von nicht zur Weitergabe berechtigten Personen zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung ein wettbewerbswidriger Schleichbezug ist und gegen § 4 Nr. 4 UWG verstößt. Durch den Weiterverkauf werde der Käufer zudem über die Verkehrsfähigkeit der Tickets getäuscht, da der FC Bayern in seinen AGB eine Weiterveräußerung an nicht von ihm autorisierte Händler verbietet und die Eintrittskarten personalisiert werden, so dass der FC Bayern nicht verpflichtet ist, dem Ticketinhaber Zugang ins Stadion zu verschaffen.

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03. August 2009

Der kommerzielle Weiterverkauf ist nicht gestattet!

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.05.2009, Az.: 3 U 191/08

Die Buchung von Flügen über eine Webseite ist im vorliegenden Fall speziell für den Endverbraucher gedacht. Der Anbieter gestattet die Nutzung zum kommerziellen Weiterverkauf nicht, was er auch in den Nutzungshinweisen der Webseite angegeben hat. Deshalb darf das Angebot nicht mit dem Ziel genutzt werden, das Buchungssystem kommerziell auszunutzen und die erstandenen Flüge an Dritte weiterzuverkaufen. Ein solches Vorgehen ist eine unlautere Mitbewerberbehinderung im Form des Schleichbezugs.
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25. März 2009

bundesligakarten.de

Urteil des BGH vom 11.09.2008, Az.: I ZR 74/06

Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu. Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft verschweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.
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