Inhalte mit dem Schlagwort „Schmerzensgeld“

21. Mai 2013

Presse darf über Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte berichten

Beschluss des OVG Lüneburg vom 20.02.2013, Az.: 5 LA 101/12 Eine Persönlichkeitsverletzung liegt nicht vor, wenn die Presse einen sachlichen und objektiven Bericht über ein Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte veröffentlicht. Im vorliegenden Fall verlangte ein Kriminaloberkommissar Schmerzensgeld, weil der Polizeipräsident und die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens wegen Vorteilsnahme bzw. Bestechlichkeit mehrerer Beamte informierten. Darin sah der Kriminaloberkommissar eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts, da auf Grund der Tatsache, dass es sich dabei um eine kleine Dienststelle handelte, seine Identifizierung möglich sei. Das OVG Lüneburg lehnt hier jedoch eine Persönlichkeitsverletzung ab, denn für die Informationen der Öffentlichkeit bestand auf Grund der schweren Vorwürfe ein besonderes öffentliches Interesse. Solche öffentlichen Äußerungen sind erlaubt, solange sie nicht die Grenzen einer objektiven und sachlichen Information nicht überschreiten, auch wenn eine Identifizierung des Beamten möglich sei. Allein die veröffentlichten Aussagen wie „Ermittlungsverfahren“ und „nur Tatverdacht“ vermitteln dem Leser noch keine erwiesene Tat.
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17. Januar 2013

Verkehrssicherungspflichten bei Tanzveranstaltungen

Urteil des HansOLG Hamburg vom 05.09.2012, Az.: 8 U 160/11 Der Beschaller einer Tanzveranstaltung in einem Einkaufszentrum ist verpflichtet, die Lautsprecher gegen Verschieben und Umstürzen zu sichern. Bei einer solchen Tanzveranstaltung ist damit zu rechnen, dass Gegenstände vor allem bei Veranstaltungen, die nicht dem üblichen Betrieb entsprechen, von Unbeteiligten zumindest verschoben werden und somit eine Gefahr für die anderen Besucher darstellen. Vorliegend musste der Beschaller ein Schmerzensgeld und Schadensersatz leisten, da ein von einer Brüstung stürzender Lautsprecher Besucher verletzt hatte.
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14. Januar 2013

Krebspatient hat keinen Anspruch auf Rückerstattung und Schmerzensgeld gegen Schamanen

Urteile des OLG Köln vom 21.11.2011, Az.: 16 U 80/12 Eine nach schuldmedizinischen Behandlungen unheilbar kranke Patientin und ihr Mann traten eine Reise zu einer alternativen Behandlung im peruanischen Regenwald an. Die Reise wurde jedoch vorzeitig auf Grund der nicht erwartungsgemäßen örtlichen Zustände abgebrochen. Die Berufung auf eine Rückerstattung der Reisekosten und die Zahlung von Schmerzensgeld wurden jedoch abgewiesen, da das Gericht weder einen geschlossenen Reisevertrag mit der Beklagten (Veranstalter der Reise waren N&N), noch einen Bruch des besonderen Vertrauens auf eine Heilung feststellen konnte. Als Gründe dafür führte das Gericht an, dass die Krebspatientin sich schon vor der Reise über die Zustände in Peru informiert hatte. Außerdem konnte die Krebspatientin kein besonderes Vertrauen auf eine wirkliche Heilung haben, da ihr bewusst war, dass sie sich einer wissenschaftlich nicht bewiesenen Heilungsmethode unterzog.
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17. Dezember 2012

5.000 Euro Schmerzensgeld für Veröffentlichung von Nacktbildern

Urteil des LG Düsseldorf vom 16.11.2011, Az.: 12 O 438/10 Die Veröffentlichung von Nacktbildern in einer Werbebroschüre des Fotografen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Eine Einwilligung des Modells in die Veröffentlichung der Bilder kann nicht schon deshalb angenommen werden, weil das Modell zu früheren Zeiten anderweitige Nacktbilder ihres Körpers öffentlich zur Schau stellte.
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25. November 2011

Die 10 verrücktesten Deutschen

Urteil des AG Köln vom 16.11.2011, Az.: 123 C 260/11 Alleine die Bezeichnung einer Person als verrückt oder eine Macke habend stellt keinen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht dar. Erst wenn die Gesamtdarstellung als verletzend und herabsetzend einzustufen ist, ist von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auszugehen. Die Mischung aus derben Schimpfwörtern, angedeuteter, aber für jeden Zuschauer verständlicher Fäkalsprache und sexuellen Anspielungen geht über eine ironische Darstellung hinaus und ist als Schmähkritik ohne auszumachenden Tatsachenkern zu werten. Bei der Frage der Angemessenheit des Schmerzensgeldes ist entscheidend auch das eigene Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen.  Dieser präsentiert sich auch in den Medien als selbsternannter Ordnungshüter und hat über die Jahre mehr als 10.000 Anzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten erstattet, so dass 400,00 EUR angemessen sind.
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17. Juli 2009

Nachbarschaftsstreit: 700 Euro du „blöde Kuh, asoziales Pack, Hexe“

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 07.07.2009, Az.: 16 U 15/09:

Den Nachbarn zu beleidigen und zu beschimpfen kann teuer werden.  Je nach Bedeutung und Tragweite, Anlass und Beweggrund sind derartige Äußerungen als Schmerzensgeldansprüche auszugleichen. Berücksichtigt wird hierbei auch, ob die Beleidigung aus dem Affekt heraus ausgesprochen wurde und andere Personen zuhören konnten. Geldentschädigung ist jedoch nur geboten, wenn sie die einzige Möglichkeit zur Erlangung einer Genugtuung bietet.
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28. April 2009

Sport ist Mord

Pressemitteilung des LG Coburg vom 20.03.2009, Az.: 23 O 249/06 Wegen der hohen Verletzungsgefahr seiner Mitglieder treffen den Studiobetreiber eines professionellen Fitnessstudios hohe Kontrollanforderungen. Sofern es durch mangelhafte und / oder nicht fachkundige Gerätekontrollen zu Personenschäden kommt, muss das Fitnessstudio dem Geschädigten Schmerzensgeld und die künftigen Folgekosten erstatten. Die Mitglieder dürfen sich auf einen ordnungsgemäßen Zustand der Trainingsgeräte verlassen.
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