Inhalte mit dem Schlagwort „Schmuck“

14. August 2013

Nur „Golden“ oder Massivgold? Haftung des Verkäufers für Angebot bei eBay

Urteil des LG Karlsruhe vom 09.08.2013, Az.: 9 S 391/12 Bei der Beurteilung eines eBay-Angebotes für Goldschmuck besteht aufgrund des Feingehaltsgesetzes ein erhöhter Verkehrsschutz. Gibt der Verkäufer in seinem Angebot eine Feingehalt an, und verwendet darüber hinaus - absichtlich oder aus Unwissenheit über die tatsächliche Beschaffenheit - die Beschreibung „massives goldenes Armband“ und stellt den Artikel in der Kategorie „Edelmetall: Gold“ ein, leitet sich hieraus eine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehen ab, dass der Verkäufer zur Lieferung eines massiven Schmuckstückes verpflichtet ist.
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24. Oktober 2011

Freihaltebedürfnis für „Escapulario“

Beschluss des BPatG vom 26.07.2011, Az.: 27 W (pat) 36/10 Der Eintragung der Wortmarke "escapulario.com" steht das Schutzhindernis des Freihaltungsbedürfnisses entgegen. Es besteht ein Allgemeininteresse des Fachhandels an der freien Verwendung der Bezeichnung beim Im- und Export, da der Begriff "Escapulario" als beschreibende Gattungsbezeichnung für aus Brasilien stammende Schmuckwaren mit Heiligenbildern verwendet wird und mittlerweile als Oberbegriff für diverse Ausgestaltungen des ursprünglichen Glücksarmbändchen "escapulario" verwandt wird. Dem Bestandteil „com“ kommt keine schutzbegründende Eigenschaft zu.
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21. September 2011

„Syltsilber“ – kein Silber auf Sylt

Beschluss des BPatG vom 05.08.2011, Az.: 28 W (pat) 72/10 Der Wortmarke "Syltsilber" fehlt in Bezug auf die angemeldeten Waren nicht jegliche Unterscheidungskraft. Es kommt nicht darauf an, ob die Originalität der Aussage als besonders hoch anzusehen ist. Maßgeblich ist nur, ob die Wortmarke (auch) als betriebsbezogener Hinweis wahrgenommen werden kann.
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