Keine Beweiserleichterung bei Spitzenstellungswerbung
Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 84/13
WeiterlesenAuch bei einer Spitzenstellungswerbung besteht für eine Beweiserleichterung zugunsten des Klägers kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann.