Keine Burger in Gaststätten
Urteil des LG Hamburg vom 15.03.2011, Az.: 312 O 312/10
Schnellrestaurants sind keine Gaststätten im Sinne des § 7 Abs. 1 PAngV, sondern nur ähnliche Betriebe. Sie müssen daher nach § 7 Abs. 2 PAngV kein Preisverzeichnis im Eingangsbereich anbringen.