Warnhinweise und Schockbilder: Auch auf Abbildung der Zigarettenpackung
Warnhinweise und Schockbilder müssen nicht nur auf Zigarettenpackungen sichtbar sein. Auch auf jedem Bild, das Kunden mit Zigarettenpackungen assoziieren, müssen derartige Warnungen zu sehen sein. Dies entschied der EuGH. Konkret ging es um einen Fall, bei dem die gewählte Zigarettenpackung direkt auf Einkaufsband fällt, nachdem die Marke ausgewählt wurde. Warnhinweise waren auf den Auswahltasten des Automaten nicht zu sehen.