Zum Urheberrechtsschutz von Landkarten
Werden Landkarten aufgrund genauer Vorgaben angefertigt, so kann ihnen der notwendige schöpferische Gestaltungswert zugesprochen werden und sie zu einem nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG geschützten Werk machen. Eine unzulässige Vervielfältigung einer solchen Landkarte ist dann anzunehmen, wenn die Veröffentlichung ohne eine entsprechende Lizenz erfolgt. Dies gilt auch, wenn nur ein Ausschnitt dieser Landkarte öffentlich zugänglich gemacht wird.