Inhalte mit dem Schlagwort „Schokolade“

23. Juli 2020 Top-Urteil

Sieg für Ritter Sport – Ende der „Schokoladenschlacht“!

gemischte Schokoladensorten
Pressemitteilung Nr. 93/2020 zu den Beschlüssen des BGH vom 23.07.2020, Az.: I ZB 42/19, I ZB 43/19

„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ Es ist offiziell: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ausschließlich Ritter Sport quadratisch bleiben darf. So findet ein jahrzehntelanger Patentrechtsstreit zwischen Milka und Ritter Sport ein Ende. Mit dem bekannten Werbeslogan wird zwar eine Vermarktungsstrategie verfolgt, allerdings verleiht die quadratische Form der Verpackung der Schokolade keinen wesentlichen Wert, sodass ein markenrechtlicher Schutz besteht. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass der bekannte Werbeslogan zwar dazu führen kann, dass die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflusst wird, letztendlich habe die Form aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.

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25. November 2021

Auf Süßigkeitenpackung ist genaue Stückzahlangabe nötig

Bunte Bonbons
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.11.2021, Az.: 6 A 10695/21

Werden Süßigkeiten so verkauft, dass in einer Verpackung mehrere, nochmals einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, muss der Hersteller auf der Verpackung angeben, wie viele einzeln verpackte Süßigkeiten in der Packung enthalten sind. Für Verbraucher:innen sei dies ein wichtiger Informationswert, so das OVG Rheinland-Pfalz, da sie so besser abschätzen können, wie viele Packungen zu bestimmten Anlässen gekauft werden müssen. Auch helfe die Angabe den Verbraucher:innen bei einer umweltbewussten Kaufentscheidung.

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29. September 2016

Angeblich „nachgewiesene“ Aromastoffe in Schokolade müssen wissenschaftlich belegt sein

Aromastoffe in Schokolade
Urteil des OLG München vom 09.09.2014, Az.: 18 U 516/14

Aussagen über die Art der Herstellung des Aromastoffes Piperonal in Schokolade im Rahmen eines Testberichts müssen entsprechend recherchiert und bewiesen werden. Ohne entsprechende Beweise darf nicht behauptet werden, es sei künstliches statt des angegebenen natürlichen Aromas nachgewiesen worden, da der Verbraucher in diesem Fall davon ausgeht, dies sei durch eine wissenschaftliche Analyse beweisbar festgestellt. Eine derartige Tatsachenbehauptung ist unzulässig. Beruht die Einstufung der Schokolade als „mangelhaft“ allein auf der behaupteten Art der Herstellung, ist auch diese Einstufung zu unterlassen.

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07. Januar 2015

Die Schokolade „Baronette“ darf in Deutschland nicht vertrieben werden

Zwei Schokoladenstückchen, die schräg aufeienander liegen.
Urteil des OLG Köln vom 15.08.2014, Az.: 6 U 9/14

Wird die besondere Form und Anordnung einer Schokoladen-Tafel dreidimensional markenrechtlich geschützt, so kann in ihrer Nachahmung eine Markenrechtsverletzung gesehen werden. Die Schokoladen-Tafel „Baronette“ besteht ebenso wie die Schokoladen-Tafel „Schogetten“ aus 18 Einzelstücken, die in einer 3x6-Tafel angeordnet sind und in der Form der Einzelstücke nahezu identisch sind. Nicht nur diese Tatsache, sondern auch, dass der Verkehr durch die besondere Gestaltung die Schokoladen mit „Schogetten“ in Verbindung bringt, sprechen für eine Verwechslungsgefahr der beiden Produkte. Das Produkt „Baronette“ darf als unzulässige Nachahmung in Deutschland nicht mehr vertrieben werden.

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23. Januar 2014

Ritter Sport unterliegt in weiterem Verfahren gegen Milka-Schokolade-Verpackungen

Urteil des OLG Köln vom 12.04.2013, Az.: 6 U 139/12

Zwar hat Ritter Sport die quadratische Schlauchverpackung für Tafelschokolade als dreidimensionale Marke eingetragen, doch darf Milka seine Schokoriegel und Kuchen „Tender“ weiter in der bisherigen Verpackung vertreiben. Die Ausführungen der Verpackungen unterscheiden sich allein durch die Gestaltung in Farbe und Schrift so auffallend, dass die geringe Formähnlichkeit - Milkas sind gerade nicht quadratisch - sowie das gleiche Verpackungsmaterial allein nicht ausreichen, um eine Markenverletzung zu verursachen. Der Streit zwischen den zwei Süßwarenherstellern findet damit jedoch noch kein Ende: das Verfahren gegen Milkas „2 Go“- Tafeln ist inzwischen beim BGH anhängig.

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16. Januar 2014

Ritter Sport vs. Stiftung Warentest

Pressemitteilung Nr. 01/14 des LG München vom 13.01.2014, Az.: 9 O 25477/13

Stiftung Warentest darf der Schokolade "Voll-Nuss" von Ritter Sport aktuell nicht mehr die Note „mangelhaft“ erteilen und behaupten, dieser Schokolade sei der chemisch hergestellte Aromastoff Piperonal beigefügt. Damit hat der bekannte Süßwarenhersteller den bisher vor dem LG München I geführten „Schokoladenstreit“ gewonnen. Das Testinstitut darf künftig nicht mehr behaupten, das Zutatenverzeichnis der Nussschokolade sei unter Verwendung der Deklaration „natürliches Aroma“ irreführend.

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27. Dezember 2012

Lindt verliert gegen Haribo

Urteil des LG Köln vom 18.12.2012, Az.: 33 O 803/11

Das LG Köln entschied jüngst, dass der von Lindt produzierte „Goldteddy“, ein in Goldfolie eingewickelter Schokoladenteddy, die Wortmarke "Goldbären" von Haribo verletzen würde.
Begründet wurde das Urteil damit, dass der Lindt-Bär mit seiner goldenen Verpackung, der roten Schleife um den Hals und den schwach ausgeprägten Gliedmaßen nichts anderes als die dreidimensionale Ausgestaltung der Wortmarke "Goldbären" sei.
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21. Dezember 2012

Bundesgerichtshof präzisiert Rechtsprechung zum Keyword-Advertising

Pressemitteilung Nr. 211/2012 des BGH zum Urteil vom 13.12.2012 , Az.: I ZR 217/10

Der BGH hat seine Rechtsprechung zum Key-Advertising bestätigt und präzisiert. Dabei wird über ein mit einer Marke identisches oder verwechselbares Schlüsselwort (Keyword) Internetnutzern die Werbung eines Dritten angezeigt. Eine Markenverletzung kommt im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke nicht in Betracht, wenn der angezeigte Werbeblock getrennt von der Trefferliste erscheint und keinen Bezug zur Marke, zum Markeninhaber oder zu den unter der Marke angegebenen Produkten aufweist.
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11. April 2012

Ritter Sport vs. Milka

Urteil des OLG Köln vom 30.03.2012, Az.: 6 U 159/11 Zwischen der „Ritter Sport“-Schokolade und den „Milka“-Doppelquadraten besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Großteil der Verbraucher erkenne in einer quadratisch verpackten Schokoladentafel zwar eine solche der Marke „Ritter“ bzw. „Rittersport“. Gleichzeitig wird der Gesamteindruck der Konsumenten aber nicht durch die Form, sondern vielmehr durch die farbliche Gestaltung und den Schriftzug „Milka“ bestimmt, so dass eine Verwechslungsgefahr nicht in Betracht kommt.

Update: Die Entscheidung wurde nicht rechtskräftig, das Verfahren ist aktuell beim BGH anhängig, Az.: I ZR 63/12.
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15. November 2011

„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ – nur nicht für Milka

Urteil des LG Köln vom 30.06.2011, Az.: 31 O 478/10 Milka darf Tafelschokolade nicht weiter in einer länglichen Verpackung, die mittig getrennt werden kann, sodass zwei Quadrate daraus entstehen, vertreiben. Die entstehende Quadratform lässt die farbliche Gestaltung in den Hintergrund rücken und verletzt das Markenrecht von Ritter Sport, wo seit den 1930er Jahren Tafelschokolade in dieser Form produziert und stark beworben wird.

Update: Die Entscheidung wurde im Berufungsverfahren vom OLG Köln gekippt, inzwischen ist das Verfahren beim BGH anhängig.
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