Inhalte mit dem Schlagwort „Schokoriegel“

06. Oktober 2021

Ferrero hat kein Alleinrecht an Butterfinger-Marke

gemischte Schokoladensorten
Urteil des LG München I vom 01.06.2021, Az.: 33 O 12734/19

Das Landgericht München hat festgestellt, dass die Anmeldung von Schokoriegel-Marken, die bereits im Ausland bekannt sind, nicht automatisch rechtsmissbräuchlich ist. Der Vertrieb von sog. „Butterfinger“-Schokoriegeln durch ein deutsches Unternehmen, die nahezu identisch wie das Original von Nestle bzw. Ferrero aussehen, stellt dennoch eine unlautere Nachahmung dar, denn dem Design kommt eine wettbewerbliche Eigenart zu. Gelöscht werden muss der Markenname aber nicht, auch weil die Anmeldung der Marke nicht bösgläubig geschah.

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17. Juni 2021

Anmeldung der im Ausland bekannten Marken „Butterfinger“ und „Baby Ruth“ als Marke für Schokoladenwaren in Deutschland nicht grundsätzlich rechtsmissbräuchlich

Schokoriegel auf blauem HIntergrund
Pressemitteilung Nr. 14/2021 des LG München I zum Urteil vom 01.06.2021, Az.: 33 O 12734/19

Die Anmeldung der im Ausland bekannten Marken für Schokoriegel „Butterfinger“ und „Baby Ruth“ als Marke für Schokoladenwaren ist nicht per se rechtsmissbräuchlich. Die Süßwarenherstellerin FERRERO hatte Rechte an diesen beiden Zeichen gegen die Inhaberin der deutschen Markenrechte an den Zeichen „Butterfinger“ und „Baby Ruth“ geltend gemacht. Der Vertrieb eines Schokoriegels in einer der in den USA bekannten Süßware „Butterfinger“ nahezu identischen Aufmachung durch die Beklagte stellt zwar eine unlautere Nachahmung dar und ist damit unzulässig. Es bestehen jedoch keine Löschungsansprüche der Klägerin hinsichtlich der Marken „Butterfinger“ oder „Baby Ruth“, da die Voraussetzungen einer bösgläubigen Markenanmeldung in Behinderungsabsicht nicht vorliegen.

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04. Februar 2016

Unerhebliche Form-Abweichung eines Schokoriegels ist kein Herkunftshinweis

zwei Schokoriegel auf weißem Untergrund
Urteil des BGH vom 21.10.2015, Az.: I ZR 23/14

Besteht zwischen einer verkehrsdurchgesetzten dreidimensionalen Klagemarke und der beanstandeten, für identische Waren verwendeten Form eine hochgradige Zeichenähnlichkeit, so ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Verkehr nicht nur die Form der Klagemarke, sondern auch die angegriffene Gestaltung als herkunftshinweisend wahrnimmt (Fortführung von BGH, Urteil vom 25.Januar 2007 – I ZR 22/04, BGHZ 171, 89 Rn. 31 – Pralinenform I; Urteil vom 22.April 2010 – I ZR 17/05, GRUR 2010, 1103 Rn. 28 = WRP 2010, 1508 – Pralinenform II).

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09. Juli 2014

DeBeukelaer’s „Wafer Breax“ verletzt Kit Kat’s Gemeinschaftswortmarke „Have a Break“

Urteil des OLG Köln vom 28.03.2014, Az.: 6 U 162/13

Der Vertrieb des Schokoladen-Waffel-Produkts "Wafer Breax" von DeBeukelaer verletzt die Gemeinschaftswortmarke "Have a break" von Kit Kat und darf deshalb nicht mehr unter diesem Namen erfolgen. Es besteht zwischen den beiden Zeichen Verwechslungsgefahr, insbesondere aufgrund des hohen Bekanntheitsgrad der Marke "Have a break", der Identität zwischen den beiden Produkten und der klanglichen Ähnlichkeit der beiden Zeichen.

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23. Januar 2014

Ritter Sport unterliegt in weiterem Verfahren gegen Milka-Schokolade-Verpackungen

Urteil des OLG Köln vom 12.04.2013, Az.: 6 U 139/12

Zwar hat Ritter Sport die quadratische Schlauchverpackung für Tafelschokolade als dreidimensionale Marke eingetragen, doch darf Milka seine Schokoriegel und Kuchen „Tender“ weiter in der bisherigen Verpackung vertreiben. Die Ausführungen der Verpackungen unterscheiden sich allein durch die Gestaltung in Farbe und Schrift so auffallend, dass die geringe Formähnlichkeit - Milkas sind gerade nicht quadratisch - sowie das gleiche Verpackungsmaterial allein nicht ausreichen, um eine Markenverletzung zu verursachen. Der Streit zwischen den zwei Süßwarenherstellern findet damit jedoch noch kein Ende: das Verfahren gegen Milkas „2 Go“- Tafeln ist inzwischen beim BGH anhängig.

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