Marke „SCHÜTZT WAS GUT IST“ für Papier und Verpackungen eintragbar
Beschluss des BPatG vom 31.05.2010, Az.: 29 W (pat) 506/10
Die Wortfolge "SCHÜTZT WAS GUT IST" ist für die Bereiche Papier, Karton und Verkaufsverpackungen als Marke eintragungsfähig. Die sloganartige Wortfolge, welche aus einer allgemein geläufigen, sprachüblich gebildeten deutschen Wortkombination besteht, weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf und enthält zudem kein Freihaltebedürfnis.
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