Inhalte mit dem Schlagwort „Schufa“

14. Dezember 2023 Top-Urteil

„Scoring“ der SCHUFA darf nicht als entscheidendes Merkmal für die Frage einer Kreditgewährung dienen

Schufa Eintrag
Pressemitteilung Nr. 186/23 zum Urteil vom 07.12.2023, Az.: C-634/21, C-26/22, C-64/22

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte über das "Scoring"-System sowie über die Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung der SCHUFA zu entscheiden. Diesem Urteil gingen mehrere Klagen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden voraus. Konkret ermöglicht das "Scoring" der SCHUFA die Kreditwürdigkeit einer Person mittels eines statistischen Verfahrens festzustellen. Laut EuGH verstößt dieses Verfahren grundsätzlich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn Banken und andere Kunden der SCHUFA dieses "Scoring" als wesentliches Entscheidungsmerkmal für die Gewährungen von Krediten verwenden. Möglich sind allerdings nationale Ausnahmetatbestände. Ob das deutsche Recht eine solche Regelung bereithält, hat nun das VG Wiesbaden zu entscheiden. Weiter stellte der EuGH fest, dass Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung jedenfalls nicht länger von der SCHUFA gespeichert werden dürfen als von dem öffentlichem Insolvenzregister.

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12. Oktober 2020

Domain schufa-anwalt.de verletzt Markenrechte

Eine Suchleiste im Internet
Urteil des LG München I vom 25.06.2020, Az.: 17 HK O 3700/20

Die Nutzung der Domain schufa-anwalt.de, durch einen Anwalt, der sich auf die Löschung negativer SCHUFA-Einträge spezialisiert hat, wurde von dem LG München I für markenrechtswidrig erklärt. Der Domainname greife in den Schutzbereich der seit 1997 angemeldeten Wortmarke „SCHUFA“ ein, da bei angesprochene Verkehrskreise der Eindruck erweckt werden könne, dass zwischen dem Anwalt und der Kreditschutzorganisation eine wirtschaftliche Verbindung bestehen könne. Solche Verwechslungsgefahren sind Markeninhabern grundsätzlich nicht zumutbar, da Dritte unberechtigterweise von einem guten Markenbild profitieren könnten.

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15. Juli 2020 Kommentar

Domain „schufa-anwalt.de“ verletzt Markenrechte und wird abgeschaltet

Schufa-Eintrag im Wörterbuch
Kommentar zum Urteil des LG München I vom 25.06.2020, Az.: 17 HK O 3700/20

Das LG München I untersagt einem Bonner Anwalt die Nutzung der Domain schufa-anwalt.de im Rahmen seiner Internetpräsenz. Die Verwendung stelle eine Markenrechtsverletzung dar und es könnte der falsche Eindruck entstehen, es bestünden Geschäftsbeziehungen zwischen besagtem Anwalt und der Schufa. Tatsächlich ist jedoch genau das Gegenteil der Fall: Der Jurist bietet Rechtsbeistand bei fehlerhaften Einträgen bei der Auskunftei.

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15. Mai 2019

SCHUFA: Tilgung der Forderung begründet keinen Anspruch auf Löschung der Forderungsbeiträge

Schufa Eintrag
Urteil des LG Wiesbaden vom 21.02.19, Az.: 2 O 237/18

Die Speicherung von Daten, welche von Wirtschaftsauskunfteien gesammelt und gespeichert werden, dient dem Schutz des allgemeinen Interesses und dem der Wirtschaftsteilnehmer. Das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen muss dahinter zurücktreten und wiegt folglich weniger schwer.

Dass der Kläger keinen Mietvertrag für eine Wohnung erhalte, stellt keine Situation im Sinne des Art. 17 DSGVO dar, sodass insbesondere auch kein Anspruch auf Löschung des Eintrags gegenüber der Beklagten besteht.

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18. August 2016

Übermittlung von Daten an Auskunftei, obwohl Schuldner Zahlungsrückstand bestreitet

Schriftzug "Schufa" in Geldschein-Puzzle
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2016, Az.: 1 W 9/16

Die Meldung an die Schufa, dass ein Kreditvertrag aus wichtigem Grund wegen rückständiger Zahlungen gekündigt wurde, ist gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG zulässig, sofern dem Schuldner die Übermittlung angekündigt wird und die Kündigungsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen. Unerheblich ist dagegen, anders als in § 28a Abs. 1 Nr. 2-4 BDSG, ob der Schuldner die Zahlungsrückstände bestreitet oder nicht.

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07. Oktober 2015

Anforderungen an Schufa-Hinweis in Mahnschreiben

Schufa mit pinker Makierung
Urteil des BGH vom 19.03.2015, Az.: I ZR 157/13

Ein in der Mahnung eines Mobilfunkunternehmens erfolgter Hinweis auf die bevorstehende Übermittlung der Daten des Schuldners an die SCHUFA steht nur im Einklang mit der Bestimmung des § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BDSG, wenn nicht verschleiert wird, dass ein Bestreiten der Forderung durch den Schuldner selbst ausreicht, um eine Übermittlung der Schuldnerdaten zu verhindern.

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27. März 2015

Unzulässiger Hinweis auf bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

roter Stempelabdruck mit Aufschrift "SCHUFA!"
Pressemitteilung Nr. 40/2015 des BGH vom 19.03.2015, Az.: I ZR 157/13

Ein Mahnschreiben eines Inkassoinstituts, das einen Hinweis auf die Pflicht zur Meldung an die SCHUFA enthält, begründet die konkrete Gefahr einer nicht informationsgeleiteten Entscheidung des Verbrauchers, der dem Zahlungsverlangen aus Furcht vor einem SCHUFA-Eintrag auch dann nachkommt, wenn Einwendungen bestehen. Der Hinweis auf die Mitteilung stellt eine unangemessene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher dar und ist somit unzulässig, sofern er nicht klarstellt, dass ein Bestreiten durch den Schuldner selbst ausreicht, um die Datenübermittlung zu verhindern.

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11. März 2014

Umfang des Auskunftsanspruchs des Betroffenen gegenüber der SCHUFA

Pressemitteilung Nr. 16/2014 des BGH zum Urteil vom 28.01.2014, Az.: VI ZR 156/13

Die SCHUFA ist im Rahmen einer angeforderten Selbstauskunft nach § 34 Abs. 4 BDSG weder zur Offenbarung der Gewichtung der einzelnen Merkmale, die in den Scorewert eingeflossen sind, noch zu Angaben zu Vergleichsgruppen verpflichtet. Es handelt sich insoweit um schutzwürdige Geschäftsgeheimnisse der Wirtschaftsauskunftei SCHUFA. Dem Betroffenen soll durch die Auskunft die Möglichkeit verschafft werden, zu erkennen, welche Lebenssachverhalte in die Bewertung einfließen, um darauf reagieren zu können. Dieses Ziel wird bereits durch die Bekanntgabe der bei der SCHUFA gespeicherten, personenbezogenen, vor allem kreditrelevanten Daten, die in die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte einbezogen werden sowie die Mitteilung der erhobenen und in den letzten 12 Monaten übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte erreicht.

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11. März 2014

Die Androhung eines negativen SCHUFA-Eintrags ist nicht unzulässig

Urteil des OLG Hamburg vom 30.01.2013, Az.: 5 U 174/11

Ein Abofallenbetreiber darf in seinem Mahnschreiben die Möglichkeit eines negativen SCHUFA-Eintrages anführen, obwohl er selbst nicht befugt oder in der Lage ist, diesen zu veranlassen. Eine solche Androhung stellt weder eine wettbewerbswidrige Irreführung dar, noch ist darin eine Verletzung der Markenrechte der Schufa Holding AG zu sehen.

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