Erpressung eines Schuldanerkenntnisses durch Veröffentlichung von Fotos im Internet
Werden Fotos ohne Erlaubnis des Fotografierten und damit widerrechtlich ins Internet gestellt, um dadurch ein Schuldanerkenntnis des Betroffenen zu erlangen, so gilt das Schuldanerkenntnis als unter unzulässig ausgeübtem Zwang veranlasst und ist damit ungültig.