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09. Januar 2018

OLG Köln bejaht Verschulden wenn Amazon-Angebote nicht werktäglich überprüft werden

Checkliste mit gesetzten Haken
Beschluss des OLG Köln vom 15.03.2017, Az.: 6 W 31/17

Ein Verstoß gegen § 890 ZPO, welcher die Erzwingung von Unterlassungen und Handlungen regelt, muss schuldhaft begangen werden. Ein Verschulden kann im Rahmen von Unternehmen mittels der sog. Organtheorie zugerechnet werden. Dabei wird eine fahrlässige oder vorsätzliche Zuwiderhandlung eines Mitarbeiters der juristischen Person selbst angelastet. Können allerdings hinreichende Kontrollmaßnahmen nachgewiesen werden, entfällt das Verschulden und somit ein mögliches Ordnungsgeld. Wer zur Unterlassung der Angabe falsche UVPs verpflichtet wurde, den trifft jedenfalls dann kein Verschulden hinsichtlich neuer Verstöße, wenn er einmal pro Wochenarbeitstag alle eingestellten Angebote kontrolliert und ggf. entfernt.

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