Streitwert bei Inanspruchnahme aufgrund von Internetveröffentlichung
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 20.04.2009, Az.: 14 W 53/08
Nimmt ein Kläger mehrere Verletzer auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen in Anspruch, so sind die Unterlassungsschuldner auch dann nicht Gesamtschuldner, wenn die materiellen Ansprüche dieselbe Verletzungshandlung betreffen. ...