Inhalte mit dem Schlagwort „Schutz als Design“

17. Januar 2018

Vorbenutzungsrecht setzt Vorbereitungshandlungen im Inland voraus

Schlafzimmer in den Farben lila/weiß mit Doppelbett, Nachtkästchen und Bild über dem Bett
Urteil des BGH vom 29.06.2017, Az.: I ZR 9/16

a) Als wirkliche und ernsthafte Anstalten, die ebenso wie die Benutzung eines Designs ein Vorbenutzungsrecht im Sinne von § 41 Abs. 1 DesignG begründen können, sind Vorbereitungshandlungen aller Art anzusehen, die auf die Benutzung des Designs gerichtet sind und den ernstlichen Willen sicher erkennen lassen, die Benutzung alsbald aufzunehmen.

b) Nur im Inland getroffene wirkliche und ernsthafte Anstalten zur Benutzung eines Designs können ein Vorbenutzungsrecht im Sinne von § 41 Abs. 1 DesignG begründen.

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12. Juni 2014 Kommentar

LG Düsseldorf: Webdesign einer Internetseite kann geschmacksmusterrechtlich geschützt sein

Kommentar zum Urteil des LG Düsseldorf vom 26.06.2013, Az.: 12 O 381/10

Oftmals wird großer Wert auf das Webdesign einer Internetseite oder eines Online-Shops gelegt. Umso ärgerlicher ist es für den Inhaber des Designs, wenn er darauf aufmerksam wird, dass das für seine Internetseite entwickelte Webdesign von einem Dritten einfach übernommen wird, ohne dass dieser dafür eine Erlaubnis eingeholt hat. In diesem Fall stellt sich oftmals die Frage, ob gegen den Dritten, der das Webdesign einfach ohne Erlaubnis kopiert hat, Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend gemacht werden können.

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