Zum Schutze der Kinder
Urteil des LG Hamburg vom 16.05.2008, Az.: 324 O 1197/07 Wieder einmal hat ein Entertainment Verlag in seiner Zeitschrift die Tochter des bekannten Fußballtorwarts Oliver K. in unzulässiger Weise abgelichtet. Die Richter des LG Hamburg führten in ihrem Urteil aus, dass grunsätzlich Kinder von Prominenten einen besonderen Schutz genießen müssen, wenn sie in einer typischen "Eltern-Kind-Situation" abgelichtet werden. Dieses Schutzbedürfnis ergebe sich insbesondere daraus, da sie sich erst noch zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssen. Aufgrund dieser schuldhaften und schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung durch den Verlag sprach das LG Hamburg der Geschädigten einen Geldentschädigungsanspruch zu.
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