Inhalte mit dem Schlagwort „Schutzhindernisse“

07. Februar 2017

Markenschutz von quadratischen Schokoladentafelverpackungen

Quadratische Schokoladentafel
Beschluss des BPatG vom 04.11.2016, Az.: 25 W (pat) 78/14

In einem markenrechtlichen Löschungsverfahren können nicht nur Warenformen, sondern auch Warenverpackungsformen auf Schutzhindernisse überprüft werden. Das gilt nicht nur für notwendige Verpackungen, sondern auch für sog. Warenumverpackungen, die die Form der Ware deutlich erkennen lassen. Im Hinblick auf die beanspruchte Ware „Tafelschokolade“ ist eine dreidimensionale, quadratische Verpackungsgestaltung gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht markenfähig und deshalb zu löschen.

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24. September 2013

„fairplay“ geht vor in der Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 19.04.2013, Az.: 27 W (pat) 56/12 Der Wort-/Bildmarke "fairplay. Live values. Create values“ wurde insgesamt die für den Markenschutz erforderliche Unterscheidungskraft zugesprochen. Zum einen ist schon äußerst fraglich, ob es sich bei den vorgenannten Wortbestandteilen insgesamt um rein beschreibende Angaben handelt, die daher nicht einem bestimmten Unternehmen zugeordnet werden könnten. Zum anderen kann aber die Frage, ob die angemeldeten Wortbestandteile für sich genommen schutzfähig sind, ohnehin dahingestellt bleiben, da ihrer graphischen Ausgestaltung hinreichend unterscheidungskräftig ist. So sind an die graphische Ausgestaltung von entsprechenden Marken insgesamt keine besonders hohen Anforderungen zu stellen.
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19. Januar 2010

„Guazle“ allgemein nicht markenfähig

Beschluss des BPatg vom 17.12.2009, Az.: 25 W (pat) 49/09

Das Wort Guazle bedeutet im schwäbischen Dialekt soviel wie „Bonbon“ oder „Leckerei“, so dass entsprechend ein Freihaltungsbedürfnis für Lebensmittel besteht. Dem steht nicht entgegen, dass das Wort oder ähnliche Worte wie „Gutsle", "Gutsi" oder "Gutsel“ nur der süddeutschen Bevölkerung bekannt ist. Das Zeichen ist daher für die angemeldeten Waren rein beschreibend und nicht unterscheidungskräftig, so dass absolute Schutzhindernisse eine Markeneintragung ausschließen.
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