Markenlöschung aufgrund Bösgläubigkeit
Beschluss des BPatG vom 30.08.2010, Az.: 30 W (pat) 61/09 Die Löschung einer eingetragenen Marke wegen Bösgläubigkeit des Markenanmelders setzt voraus, dass die Marke rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgte und das Verhalten des Anmelders wettbewerbswidrig erscheint. Dafür ist es nicht ausreichend, dass die Anmeldung der Marke in dem Wissen erfolgte, dass bereits ein Dritter den selben Markennamen ohne eingetragenen Kennzeichenschutz nutzt.
Weiterlesen