Inhalte mit dem Schlagwort „Schwärzen von Urteilen“

15. April 2020 Kommentar

Inklusive Registernummer: Markenrechtliche Gerichtsentscheidung darf in nicht-anonymisierter Form Veröffentlicht werden

Dokument ist stark geschwärzt
Kommentar zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 19.09.2019, Az.: 20 VA 21/17

Die Justizverwaltung des Landes Hessen war drauf und dran ein bereits entschiedenes Urteil gemäß allgemeiner Praxis im Rahmen seiner frei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank zu veröffentlichen - doch eine der Parteien des Prozesses hatte etwas dagegen und setzte sich zur Wehr. Weil der Streit markenrechtlicher Natur war, erfolgte die ungeschwärzte Nennung einer zu ihren Gunsten eingetragenen Marke, sodass sie als Streitpartei identifizierbar wäre. Sie drängte auf eine - wenn überhaupt - anonymisierte Veröffentlichung, scheiterte damit jedoch vor dem OLG Frankfurt: Das Demokratieprinzip machte ihr einen Strich durch die Rechnung. Die vorliegende Einschätzung des Oberlandesgerichts lässt sich so auch auf Domain-Streitigkeiten übertragen, doch hat sie Bestand? Der Streit könnte in die nächste Runde gehen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a