Inklusive Registernummer: Markenrechtliche Gerichtsentscheidung darf in nicht-anonymisierter Form Veröffentlicht werden
Die Justizverwaltung des Landes Hessen war drauf und dran ein bereits entschiedenes Urteil gemäß allgemeiner Praxis im Rahmen seiner frei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank zu veröffentlichen - doch eine der Parteien des Prozesses hatte etwas dagegen und setzte sich zur Wehr. Weil der Streit markenrechtlicher Natur war, erfolgte die ungeschwärzte Nennung einer zu ihren Gunsten eingetragenen Marke, sodass sie als Streitpartei identifizierbar wäre. Sie drängte auf eine - wenn überhaupt - anonymisierte Veröffentlichung, scheiterte damit jedoch vor dem OLG Frankfurt: Das Demokratieprinzip machte ihr einen Strich durch die Rechnung. Die vorliegende Einschätzung des Oberlandesgerichts lässt sich so auch auf Domain-Streitigkeiten übertragen, doch hat sie Bestand? Der Streit könnte in die nächste Runde gehen.