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28. Oktober 2011

Schweinebraten ist nicht gleich Schweinebraten

Pressemitteilung Nr. 42/2011 des VG Berlin vom 20.10.2011, Az.: 14 K 43.09 Die Bezeichnung „Schweinebraten“ ist irreführend, wenn es sich dabei um zusammengefügte Fleischstücke handelt, ohne dass hierauf hingewiesen wird. Ein Fleischprodukt darf daher nicht als Schweinebraten bezeichnet werden, wenn es durch Zusammenfügung mehrerer Fleischstücke erzeugt wird. Der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher erwartet nämlich ein im natürlichen Zustand belassenes Produkt und nicht ein auf welche Weise auch immer zusammengefügtes Stück Fleisch.
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