Eilantrag unzulässig – Speicherung von Fluggastdaten gerechtfertigt
Nach dem deutschen Fluggastdatengesetz ist das Bundeskriminalamt verpflichtet die Fluggastdaten von Passagieren zu speichern. Dadurch sollen terroristische Straftaten und schwere Kriminalität verhindert werden. Der Antrag auf Unterlassung der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Fluggastdaten ist mitunter unzulässig, wenn kein Rechtsschutzinteresse vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Passagier die Fluggastdatenspeicherung bei vorherigen Flügen widerspruchslos hingenommen hat.